Leider werde ich durch die Suche nicht schlau(er).
Ich habe zu 08/24 einen MA gekündigt und da auch zuletzt abgerechnet. Nun wurde 12/24 ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der besagt dass der MA mit Abrechnung Januar Anspruch auf Summe x für die Urlaubsabgeltung und Summe xy für die Überstunden hat.
Ich habe den zuletzt abzurechnenden Monat auf 01/25 geändert, alle Festbezüge auf 0. Bei Probeabrechnung rutscht er aber in die EEL, wie kann ich das verhindern?
Für U.abgeltung habe ich Lohnart 4060 gewählt. Mir fehlt aber eine passende Lohnart für die Überstunden, bei der ich dann einen Betrag, statt der Stunden angeben kann. Meine Idee wäre jetzt, eine Lohnart mit den Parametern wie 2000 Gehalt anzugeben, damit ich einen Betrag angeben kann. Hat jemand eine andere Idee?
Dann habe ich aber immernoch das Problem mit EEL...
Danke schonmal für die Hilfe! 🙂
Verstehe ich richtig, dass eine Entgeltbescheinigung erstellt wird?
War der Mitarbeiter im Austrittsmonat arbeitsunfähig krank?
Hatten Sie im Austrittsmonat eine Bescheinigung erstellt?
für die Überstunden gilt, dass sie eigentlich laufende Bezüge sind, und wenn sie nachträglich gezahlt werden, müssen sie eigentlich den einzelnen Monaten zugeordnet werden. Als Einmalbezug mit SV UND Umlagenberechnung gibt es die LA 3890 , welche aber auf Stunden basiert.
von dieser ausgehend, kann man aber mit dem dort hinterlegten LA-Kern (JHL06) eine eigene Lohnart anlegen, mit der man einen Betrag erfassen kann:
Diese Lohnart würde ich dann auch als Nachberechnung im letzten Beschäftigungsmonat (August?) erfassen. Sollten die ÜStd. (teils) aus 2023 sein und die Beitragsbemessungsgrenze in 2024 ist bereits erreicht/überschritten, vielleicht sogar im Januar 2024 den 2023er Betrag erfassen, um über die Märzklausel noch Beiträge/Umlagen für 2023 berechnen zu können. Wenn der Betrag in 2024 voll verbeitragt werden kann, dann kann man sich den zweiten Punkt sparen.
Ja, Richtig. Ich brauche eine Entgeldbescheinigung.
Nein, er war nicht Krank.
Im Austrittsmonat wurde eine Abrechnug erstellt.
Leider verstehe ich den Sachverhalt immer noch nicht ganz.
Der Mitarbeiter ist letztes Jahr (31.08.2024) ausgeschieden. Die Entgeltabrechnungen wurden entsprechend erstellt.
Der Mitarbeiter hat Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht.
Im Vergleich wurde entschieden, dass noch Urlaub abzugelten und Überstunden auszuzahlen sind.
Die Urlaubsabgeltung haben Sie - hätte ich auch - mit der Lohart 4060 abgerechnet.
Überstunden sind - wie bereits von @lohnhilfe erwähnt - als laufende Bezüge den Monaten zuzuordnen, in denen diese angefallen sind. Alternativ können Überstunden als Einmalbezug abgerechnet werden, wenn sie noch im selben Jahr oder spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres verbeitragt werden. Hier müssen Sie also ggf. noch aufpassen, ob alle Überstunden in 2024 angefallen sind, die ausgezahlt werden sollen, da diese nicht mehr als Einmalzahlung verbeitragt werden dürfen.
So habe ich es bisher verstanden.
Was für eine Entgeltbescheinigung möchten Sie nun erstellen? Kriegen Sie eine Fehler oder Hinweismeldung bzgl. der fehlenden Bescheinigung?
Das erste Problem lies sich perfekt durch die Antwort von @lohnhilfe lösen.
Wenn ich nun eine Probeabrechnung erstelle wird oben aufgeführt, dass es eine Nachberechnung von 08/24 ist. Alles so wie es soll. Auf der zweiten Seite der Probeabrechnung folgt jedoch eine DÜ-Meldung für EEL. Diese mal geschwärzt anbei. Die möchte ich ja nicht auslösen, es wird ja nur für 08/24 nachberechnet (zumindest möchte ich das).
Gab es den im Februar 2024 eine Arbeitsunfähigkeit, die zu Krankengeld führte? Haben Sie die Überstunden auf die Monate verteilt oder die Vereinfachungsregelung (Einmalbezug) angewandt?
Wenn Sie die Überstunden verteilt haben, könnte die Erstellung der Bescheinigung daher rühren.
Im Februar gab es eine Krankheit mit Krankengeld. Die Daten der Nachberechnungen habe ich als Einmalbezug mit 4060 und wie oben 3891 in den Bewegungsdaten mit zugeordnetem Monat 08/24 versehen.
Das ist ja zum Mäuse melken... 🙄
Macht das Programm eine Nachberechnung bis 2/24? Gab es damals eine Bescheinigung? Hat sich an der Bescheinigung etwas verändert? Was sagt das Fehler und Hinweisprotokoll?
Es gibt einige Hinweise, aber keine roten Fehler. Nach Rücksprache mit der KK schieße ich die Abrechnung jetzt so durch. Es wurde bei der KK ein Hinweis hinterlegt und sie werden sich ggf bei mir melden sollte noch was sein... Danke für die Unterstützung!
ggf. hätte das hier
in der Fehlzeit zum Krankengeld die neue Bescheinigung unterdrücken können.