Moin liebe Community,
wir haben die Ablehnung eines Kug Antrages erhalten.
Nun habe ich bei einem Mitarbeiter aber das Problem, das ihm in der Zwischenzeit ein neuer Abrechnungszeitraum eintragen wurde und er in dem auch schon abgerechnet wurde.
Was muss/kann ich nun tun um den alten Monat zu korrigieren.
Danke schon mal für Tipps.
Viele Grüße
T. Luebkemann
Lässt sich dieser Abrechnungsmonat noch zurücksetzen???
Ansonsten, fürchte ich, wird es schwierig mit der Kug-Korrektur.
Nein, leider sind bereits 2 Monate abgerechnet worden.
Hallo,
derzeit kann in Lohn und Gehalt nur der aktuelle Beschäftigungszeitraum bzw. die letzte Beschäftigung nachberechnet werden.
Muss eine Nachberechnung für eine Vorbeschäftigung durchgeführt werden, kann dies derzeit nur erfolgen, wenn die Abrechnung der neuen Beschäftigung/der Wiedereintritt über eine andere Personalnummer stattfindet.
Der Wunsch, nach einer Möglichkeit Beschäftigungszeiträume einer Vorbeschäftigung nachzuberechnen, ist bereits bekannt.
Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.
Hallo.
Wir haben ein ähnliches Problem, allerdings mit einer Quarantäne-Abrechnung. Unser abgerechneter Wert stimmt nicht mit der der Landesdirektion Sachsen überein - nun müsste ich die Abrechnung 10/2020 korrigieren. Der Mitarbeiter hat aber seit 05/21 einen neuen Beschäftigungszeitraum.
Gibt es irgendeinen anderen Weg, eine Korrektur hinzubekommen?
Viele Grüße, Ina
Hallo Ina,
wie mein Kollege @Matthias_Platz bereits erwähnt hat, kann derzeit in Lohn und Gehalt nur der aktuelle Beschäftigungszeitraum bzw. die letzte Beschäftigung nachberechnet werden.
Einen Änderungszeitpunkt bzgl. dieser Programmfunktionen können wir derzeit nicht nennen.