Hallo zusammen,
bei uns ist ein Mitarbeiter verstorben, der keine (bekannten) Erben hat.
Ich kann also nicht die Lohnsteuer den Erben belasten und auch die Auszahlung nicht an Erben vornehmen.
Soll ich nun in dem Fall einfach SV und LSt auf den Verstorbenen abrechnen und auch die Auszahlung auf das Konto des Verstorbenen vornehmen?
Viele Grüße
Dani
Ich gehe davon aus, dass hier von lfd. Lohn (als die Zeit bis zum Todestag) gesprochen wird, dann würde ich tatsächlich dies so machen, da zu diesem Zeitpunkt der AN noch LSt- und SV-pflichtig war.
Die frage ist nun, ob das Bankkonto noch aktiv ist. Andererseits, wenn es keine Erben gibt, woher sollte die Bank so schnell wissen, dass der Kunde verstorben ist?
Abrechnen, aber Auszahlung nicht vornehmen und entsprechend als Verbindlichkeit in der Bilanz ausweisen.
Auszahlung würde ich aber erst nach Anordnung Nachlassgericht vornehmen.
@tbehrens Das kann auch durch Dritte geschehen sein. Polizei bsp die bei dem Toden die Geldbörse geöffnet hat (was eigentlich ja Standard ist wegen der Personalien). Oder eben die Stadt oder wer eben für die Beerdigung jetzt erst einmal zuständig ist. Gründe gibt es sicher genügend.