Mitarbeiterin Anfang Oktober mit Kinderkrankenschein zu Hause. Lohn wird normal abgerechnet und gekürzt.
Im November gibt sie Quarantänebescheid ab für Ende Oktober bis Anfang November.
Wie berechnet sich die Nachberechnung in den Oktober? Geht man hier von dem gekürzten Betrag aus (durch Kind krank keine Lohnfortzahlung) oder vom kompletten Grundgehalt?
Hallo Denise,
irgendwo hatte ich da mal was nachlesen können und darauf hin habe ich die Quarantäne mit dem ursprünglichen Gehalt und nicht mit dem gekürzten Gehalt berechnet.
Gruß Nicole
Hallo,
wenn ein Teilmonat (z. B. wegen Fehlzeit) eintritt, wird das anteilige Brutto auf den vollen Monat hochgerechnet. Das pauschalierte Netto-Entgelt wird für die Ausfalltage anhand des ungekürzten und gekürzten Brutto für den vollen Monat ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021.
So, würde ich das auch machen.
Aber das Programm rechnet automatisch im Oktober den gekürzten Betrag, als Grundgehalt.
Grundgehalt 1570€ / Gekürztes Gehalt(4Kind-krank-Tage) 1360,67€
mit diesem gekürzten Betrag nimmt das Programm aus der Liste den Betrag 926,42€
den 2. Wert zieht das Programm aus gekürzten Wert 1360,67€ minus (aus 1570€ errechneten fiktiven Wert) 261,67€ = 1099€ aus der Liste 768,67€
926,42 - 768,67 = 157,75
richtig wäre aber:
1570 Grundgehalt lt Liste 1017,25
1570 Grundgehalt - 261,67 fiktiver Wert = 1308,33€ daraus folgt lt. Liste 900,67
1017,25 - 900,67 = 116,58
dieser Wert wird auch im Programm errechnet bei den 5Tagen im November
Wieso ergibt das dann 2 verschiedene Werte, obwohl beide Male 5Tage Quarantäne berechnet werden sollen?
Das Hinweisprotokoll zeigt eben diese in meinen Augen falsche Berechnung für den Oktober?
Dankeschön