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Abrechnung Kinderkrankengeld wg Schließung

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letzte Antwort am 30.04.2021 09:17:00 von Selina_Heubeck
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TanjaP
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Gibt es bereits eine Lohnart in Lohn und Gehalt für die Abrechnung der zusätzlichen Kinderkrankentage aufgrund der Schließung von Schule/ Kindergarten? Der Erstattungsantrag der KK sieht komplett anders aus, als bisher bei Pflege krankes Kind. Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

eine Lohnart für die Abrechnung von Kinderkrankengeld gibt es nicht.

 

Mit dem Gesetz zur befristeten Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wurde rückwirkend zum 05.01.2021 beschlossen, dass die Bezugsdauer des Kinderkrankengelds für jedes Kind in 2021 pro Elternteil von 10 auf 20 Arbeitstage und bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Arbeitstage verlängert wird. Bei mehreren Kindern erhöht sich somit der Anspruch pro Elternteil auf maximal 45 Arbeitstage und bei Alleinerziehenden auf maximal 90 Arbeitstage.

Der Anspruch besteht nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen sind oder eingeschränkten Zugang haben (z. B. auch, wenn der Präsenzunterricht ausgesetzt wird). Er besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich zuhause erbracht werden kann.

Nach § 45 Abs. 2b SGB V ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld vorrangig. Für die Zeit des Bezugs von Kinderkrankengeld ruht für beide Elternteile der Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 56 Absatz 1a IfSG.

Die Krankenkasse kann für die Beantragung des Kinderkrankengeldes eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung verlangen.

Der Ausfallschlüssel „PK Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld“ oder bei stundenweisen Ausfall der Ausfallschlüssel „PS Pflegestunden krankes Kind unbez. (k. vollen Tage)“ kann in Lohn und Gehalt für diese Fälle verwendet werden.
In Lohn und Gehalt erstellen Sie mit einem der genannten Ausfallschlüssel die EEL-Meldung (DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung für KV Kinderpflege mit Krankengeld), welche an die Krankenkasse übermittelt wird. 

Bitte beachten Sie, dass Lohn und Gehalt die Anzahl der erfassten Tage für das Kinderkrankengeld nicht überwacht.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Dokumenten 5303309 - Entgeltersatzleistungen (EEL) - Kinderkrankengeld - Beispiele für Lohn und Gehalt und 1008688 - Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen (Punkt 3 und 4.4).

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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Tisha
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Hallo,

 

ich hab ein Problem dass mir die EEL-Bescheinigung Kinderkrankengeld nicht erstellt wird. Im Monat März 2021 gab es die Entschädigung nach § 56 IfSG und Corona-Kinderkrankengeld (Lohn und Gehalt 11.64).

 

Im Kalender wurden die Ausfallzeiten für Krankengeld mit PK 19.-31.03. und die § 56 IfSG Ausfallzeiten mit QB (01.-18.03.) eingegeben. 

 

Das Kind wurde in der Kinderverwaltung hinterlegt und die Abrechnung für März wurde erstellt - weil laut. Lexinform 1036211 die EEL Bescheinigung erst mit der nächsten Monatsabrechnung erstellt werden kann. 

 

Als Hinweis ist bei der Folgeabrechnung bzw. beim anstoßen der EEL-Meldung folgendes gekommen:

"Hinweis#LN16820

Im Rahmen der Datenübermittlung Entgeltersatzleistung (EEL-Verfahren) konnten für den Monat der Anforderung (03/2021) keine Meldungen erzeugt werden. - Prüfen Sie Ihren Eingaben."

 

Was muss hier möglicherweise noch eingegeben werden damit die EEL-Meldung erstellt werden kann?

 

Viele Grüße und Danke vorab.

 

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heilemir
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Ich stehe vor der gleichen Herausforderung wie oben:

Fehlzeiten mit QK eingetragen- keine Bescheinigung erstellt und übertragen.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie Sie bereits selbst erwähnt haben und wie wir es auch in unserem Dokument 1036211 Entgeltersatzleistungen (EEL) beschrieben haben, werden EEL-Meldungen wegen kranker Kinder nicht ohne Lohnabrechnung erstellt. Die zu meldenden Werte müssen erst berechnet werden.


Die Meldung #LN16820 kann erscheinen, wenn Sie die EEL-Meldung außerhalb der Lohnabrechnung über Abrechnung | DÜ-Entgeltersatzleistungen versuchen zu erstellen. Erhalten Sie bei der Lohnabrechnung eine Fehlermeldung, wenn ja welche?

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tisha
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Mit Abrechnung März folgende Meldungen erhalten:

 

Hinweis #LN03669
Der Arbeitnehmer ist im Monat 03/2021 in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig,
wobei sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitet.
» Überprüfen Sie den Sachverhalt.

 

und 

 

Hinweis #LN20343
Für den Mitarbeiter sind keine Stunden durch den Arbeitgeber zu entlohnen (z. B.
Unterbrechnung, Vollausfall Kug). Daher kann keine Prüfung einer Mindestlohnunterschreitung
erfolgen.
» Prüfen Sie den Sachverhalt.

 

Mit Probeabrechnung April folgende Hinweise (weiter im Kalender durchgehend PK:

 

Hinweis #LN20343
Für den Mitarbeiter sind keine Stunden durch den Arbeitgeber zu entlohnen (z. B.
Unterbrechnung, Vollausfall Kug). Daher kann keine Prüfung einer Mindestlohnunterschreitung
erfolgen.
» Prüfen Sie den Sachverhalt.

 

und 

 

Hinweis #LN13374
DEÜV: Es wird eine 'U-meldung wg. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen' (Abgabegrund 51)
zum 18.03.2021 erstellt.
» Ursache: Fehlzeit PK bis zum 30.04.2021.

 

Wenn ich manuell anfordere über DÜ Entgeltersatzleistung für rückwirkend 3/2021 (bereits abgerechnet) kommt folgender Hinweis:

 

Hinweis #LN16820
Im Rahmen der Datenübermittlung Entgeltersatzleistungen (EEL-Verfahren) konnten für den Monat der Anforderung (03/2021)
keine Meldungen erzeugt werden.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben.

 

 

Ich habe in 3/2021 die LA 5610 für die IfSG Entschädigung und die LA 5620 für den Fiktivlohn.

 

Kann er wegen dem Fiktivlohn die Meldung vielleicht nicht erstellen? Wenn ja - wie würde ich dann vorgehen?

 

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen dass die Arbeitnehmerin bis 31.01.2021 in Elternzeit war und von 01-04.02.2021 4 Tage Urlaub eingebracht hat und ab 05.-18.03.2021 im Kalender der AS QB hinterlegt wurde.

Vielleicht hat er auch damit ein Problem?!

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

das DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung KV Kinderpflege mit Krankengeld kann mit dem Ausfallschlüssel PK grundsätzlich auch erstellt werden, wenn in dem betroffenen Monat eine Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung mit dem Ausfallschlüssel QK/QB und den Lohnarten 5610 und 5620 abgerechnet wird.

 

Die genannte Elternzeit und der Urlaub sollte sich ebenfalls nicht auswirken. 

 

Prüfen Sie bitte die hinterlegten Formeln für die Teilmonatsberechnung. Diese finden Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter bzw. direkt beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tisha
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Hallo Frau Schöneweiß,

 

ich habe ab 2/2021 bei den Umrechnungsformeln folgendes hinterlegt (bei Tage und auch bei Stunden):

 

Betrag*zu bezahlende Stunden/Sollarbeitsstunden

 

Muss hier was anderes hinterlegt sein?

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

diese Formel kann verwendet werden.

 

Wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Wir prüfen Ihr Anliegen gerne individuell im Programm.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heilemir
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Thema: Übermittlung von Beitragsberechnung für die Entsch. bei Kinderbetreuung nach §56

 

Sehr geehrte Frau Schönweis,

ich habe bis jetzt keine Möglichkeit gefunden die o.g. Beitragsberechnung (Ausfallschlüssel QK mit Lohnarten 5610 und 5620) an die zuständige Krankenkasse automatisch (analog Kinderkrankengeld mit dem Schlüssel PK) zu übermitteln. 

Gibt es eine Lösung für die automatische Übermittlung oder muss ich weiterhin die Beitragsberechnung per Post versenden?

MfG

 

 

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Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


um Sie beim Ausfüllen des für Sie gültigen Erstattungsantrags zu unterstützen, gibt es die Mitarbeiterauswertung "Beitragsberechnung für die Erstattungsanträge bei Kinderbetreuung nach § 56 IfSG Abs. 1a".

 

Diese beinhaltet die mit der Lohnart 5610 abgerechnete Nettoentschädigung sowie die SV-Brutti und SV-Beiträge, die während der Kinderbetreuung ausgefallen sind.


Die Auswertung wird nicht über das DATEV-Rechenzentrum an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Übermittlung über Lohn und Gehalt ist daher nicht möglich.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.04.2021 09:17:00 von Selina_Heubeck
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