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Abrechnung Gesellschafter Geschäftsführer

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letzte Antwort am 23.04.2024 11:47:29 von lohnexperte
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Thomas_PB
Beginner
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Guten Tag, ein bisher als "normal" sozialversicherungspflichtiger AN ist zum Gesellschafter-Geschäftsführer geworden. Welche Schritte sind nötig, um die Abrechnung mit dem neuen Status korrekt durchzuführen? 

k_hacker
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hier das Hilfe Dokument

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303275 

 

und im Elektronischen Wissen gibt es Dok. 5300292 Lexikon Lohn und Personal

VG
K. Hacker
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bodensee
Experte
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GGF allein reicht nicht um zu entscheiden was passieren bzw. umgeschlüsselt werden muss. 

 

Wie hoch ist die Beteiligung an der GmbH ? Wesentlich ? Wie sind die Stimmrechte ? 

 

Erst wenn entschieden ist im Zweifel mit einem Statusfeststellungsverfahren ob der GGF sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer oder Unternehmer ist kann die richtige Schlüsselung vorgenommen werden. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
lohnexperte
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

ein paar ergänzende Gedanken dazu:

 

Sofern im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens zu klären ist, ob (weiterhin) eine sv-pflichtige Tätigkeit vorliegt oder nicht mehr, sollte bis zum endgültigen Ergebnis die Abrechnung als sv-pflichtig durchgeführt werden:

 

Rückrechnungen sind zwar immer in beide Richtungen möglich. Der nachträgliche Einbehalt (ggf. für mehrere Monate oder gar Jahre) von AN-SV-Beiträgen bei ursprünglich als sv-frei abgerechneten GGF stößt meines Wissens arbeitsrechtlich an Grenzen. Damit würde der Arbeitgeber im Ergbenis auch die AN-Anteile zu zahlen haben und damit wirtschaftliche belastet sein.

 

Wenn aber im Rahmen der Rückrechnung SV-Beiträge an den GFF zurückerstattet werden müssen, ist niemand beschwert: weder AG noch GGF.

 

In beiden Fällen führen die Rückrechnungen aber auch zu geänderten LSt-Berechnungen (Stichwort: unterschiedliche Höhe der Vorsorgepauschale), so dass unbedingt eine kurzfristige Klärung des SV-Status herbeizuführen ist.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

Neu_hier
Fachmann
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Zumindest U1 fällt weg - meine ich....

Danke
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Richtig, bei Geschäftsführern entfällt die U1-Pflicht. 🙂

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letzte Antwort am 23.04.2024 11:47:29 von lohnexperte
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