Guten Morgen zusammen,
wir haben bei einem Mandanten folgendes Problem:
Der Mandant wechselt zu einem anderen Steuerberater der Lohn&Gehalt in Anwendung hat.
Wir rechnen unsere Löhne über Lodas ab.
Letzte von uns zu erstellende Lohnabrechnung: 10/2018
Neuer Steuerberater wird ab 11/18 die Löhne abrechnen.
Wir haben bereits die Löhne 10/18 abgerechnet und im Nachhinein die Info des Wechsels bekommen.
Was müssen wir berücksichtigen?
Meiner Meinung nach:
1. Mandantendaten -> Sozialversicherung --> Beitragsnachweis --> Ende wegen Systemwechsel Ende Datum: 31.10.2018 eintragen.
2. BG Mitgliedschaft wegen Systemwechsel beenden.
Muss noch etwas wegen der Lohnsteuer gemacht werden?
In der Lasche Mandantendaten --> Steuer --> Allgemeine Daten --> elektr. LSt-Karte:
Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung
durchführen (wenn im Altsystem bereits angemeldet wurde)
ist ein Feld vorhanden. Die Direkthilfe konnte mir leider nicht ganz helfen.
Für was steht dieser Feld?
Ein passendes Dokument in Lexinform war leider nicht dabei.
Bitte um Hilfe.
Hallo,
ein DEÜV-Systemwechsel ist bei der Übernahme von Lodas nach Lohn und Gehalt nicht notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auch in diesem Thread.
Die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft beenden Sie in Lodas im letzten abgerechneten Monat mit dem Sondertatbestand Systemwechsel. Mit einer Wiederabrechnung Oktober wird der Teillohnnachweis erstellt.
Für ELSTAM erfolgt die Ummeldung im Programm Lohn und Gehalt. In Lodas sind dazu keine Angaben notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich glaube das Wort "Übernahme" in Ihrer Antwort sollte genauer spezifiziert werden. Die Fragestellerin hat meiner Meinung nach nicht deutlich gesagt, ob ein vorgelagerter DATEV-Mandantenübertrag vorgenommen wurde. Durch den Hinweis "nachträgliche Info über den Beraterwechsel" gehe ich eher nicht von einem solchen aus.
Zudem muss auch der neue Steuerberater vorab und eindeutig mit dem abgebenden vereinbaren, was die Zielsetzung des Datenübertrags ist und der abgebende muss entsprechende Daten im Rechenzentrum sorgen. Ich kenne Fälle, da wurden "alle Daten" übertragen, der annehmende StB konnte aber mit den Daten gar nichts anfangen (arbeitete mit LODAS und hat LuG-Daten bekommen).
Sollte dies der Fall sein (kein Mandantenübertrag), war eine Abmeldung "Systemwechsel" bisher notwendig.
Vielleicht können Sie etwas mehr Licht ins Dunkle bringen, danke.
Hallo,
Sie haben Recht. Es ist ein Übertrag über das DATEV Rechenzentrum notwendig, um die Daten durch einen anderen Berater zu übernehmen. Anschließend kann die Datenübernahme aus LODAS nach Lohn und Gehalt über die Erstbestückung durchgeführt werden.
Hat der abgebende Berater eine Systemwechselabmeldung in LODAS generiert, ist mit Lohn und Gehalt eine Systemwechselanmeldung zu erzeugen. War dies nicht der Fall, ist keine DEÜV-Systemwechselmeldung erforderlich.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wir haben ein ähnliches Problem, wir haben einen Schätzmandaten bei dem wir die Lohnabrechnung für Juli schon fertig gemacht und die Schätzung für August rausgeschickt haben.
Jetzt erhielten wir die Info, dass der Mandant zu einem anderem Steuerbüro wechselt. Wie können wir jetzt mit der Abmeldung für die BG verfahren?
LG Julia
Hallo Julia,
für die Unfallversicherung benötigen Sie einen Teillohnnachweis. Dieser wird erzeugt, wenn Sie die Mitgliedschaft mit einem Sondertatbestand beenden.
Welche Eingaben erforderlich sind, finden Sie im Dokument 1003126 - Übertragung von Mandantendaten von LODAS in ein Fremdsystem unter Punkt 3.5 UVLN Digitaler Lohnnachweis.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo!
Ich habe ebenfalls ein ähnliches Problem.
Ich habe einen Mandanten per Rechenzentrum übergeben von Lohn und Gehalt auf Lohn und Gehalt und soll angeblich nun ebenfalls eine Abmeldung machen, weil der neue Berater seine Betriebsnummer nunmehr hinterlegt hat.
Mir ist das völlig neu und ich finde dafür in Lohn und Gehalt auch keine Funktion.
Danke.
Also die Abmeldung für die BG geht nur, wenn man den Monatsabschluss noch einmal zurück setzt und neu sendet. Erst dann werden die Daten gesendet.
LG Julia
Eigentlich hat das mit der Betriebsnummer nichts zu tun. Vom abgebenden Berater hätte bei der BG der Sondertatbestand hinterlegt werden müssen, damit ein Teiljahresentgeltnachweis generiert wird und die Stammdatenabfrage endet.
Nun fürchte ich, dass Ihnen nur das sv-net übrig bleibt...
Hallo,
bei einem Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt zu Lohn und Gehalt besteht kein Systemwechsel. Daher gibt es für Sie keinen Handlungsbedarf.
Lohn und Gehalt storniert durch das unterjährige Ändern der Betriebsnummer die von der vorhergehenden Lohnabrechnungsstelle erstellten Stammdaten-Abrufe und startet den Stammdaten-Abruf mit der neuen Betriebsnummer der Abrechnungsstelle.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 5303208 – Meldeverfahren zur Unfallversicherung – Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt unter Punkt 3.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Frau Frohmeyer,
ich habe noch eine Frage dazu. Ich möchte einen Mandanten, der ab März den Berater wechselt, abmelden. Den Februar hatte ich allerdings schon abgerechnet, die Info zum Wechsel habe ich erst jetzt erhalten. Jetzt habe ich die Mitarbeiter für Februar mit dem Meldegrund 36 abgemeldet, ebenso die BG. Jetzt lässt mich DATEV aber keinen Monatsabschluss mehr vornehmen, um die BG Daten zu senden.
Muss ich den Monatsabschluss für Februar noch einmal zurück setzen?
LG Julia
Ja, denn wie soll das System die Auswertungen generieren, wenn der Monatsabschluss die vorigen Daten deckelt?
Wir hier würden auch die Abrechnungen löschen und nochmal erstellen.
Ok, danke für die Rückmeldung. Dann werde ich das vornehmen.