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Abmeldegrund 30

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letzte Antwort am 09.04.2024 19:40:59 von Lohnnutzer
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OlafB
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

folgendes Problem stellt sich uns:

 

Arbeitnehmerin erhielt vom 26.12.2022 - 27.11.2023 Krankengeld. Kündigung ist nicht ausgesprochen.

 

Die Krankenkasse verlangt nun eine Übermittlung der Abmeldung Grund 30, da diese seit 28.11.2023 Vollrente beziehen würde. 

 

Wie bewerkstelligen wir das, wenn vom Arbeitgeber noch keine Kündigung ausgesprochen wurde?

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

Ich würde die Arbeitnehmerin kontaktieren bezüglich ihrem Rentenbescheid bzw. Rentenbeginn. Vielleicht hilft ja auch ein Anruf bei der Rentenversicherung, um zu erfahren, ob die Arbeitnehmerin tatsächlich bereits Rente bezieht. Dann würde ich die rückwirkende Abmeldung vornehmen. I

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
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DA braucht es den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. 

 

Aufhebung des Arbeitsvertrags - falls nötig- ggf. ist ja auch ein automat. Ende mit renteneintritt vereinbart. 

 

Einfach so würde ich keine Austrittsdatum eingeben - keine Option. 

 

GGf. Unterbrechnung eingeben dann generiert Ihnen Datev eine Abmeldung/ Unterbrechnungsmeldung mit Grund 30.  Aber in solch einem Fall erstmal die rechtlichen Verhälntisse sauber mit ihrem Auftraggeber das ist der Arbeitgeber abklären und dann kann man das auch entsprechend im Lohnprogramm eingeben. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
336 Mal angesehen

Zum Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses ist es egal ob der Arbeitnehmer einen Rentenbescheid hat bzw. Rente bezieht. Hierdurch endet ja nun nicht automatisch das Arbeitsverhältnis.

Ausnahme: es steht explizit im Arbeitsvertrag.

 

 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
331 Mal angesehen

Auf ein vollständiges Abmelden des Arbeitnehmers würde ich mich nicht ohne weiteres einlassen .

Sozialversicherungtechnisch wird der Arbeitnehmer durch eine Aussteuerung abgemeldet. Das kann die Krankenkasse bescheinigen. 
Aber keine generelle Abmeldung.

 

Selbst wenn der Mitarbeiter Rente bezieht endet nicht ohne weiteres das Arbeitsverhältnis. 
Als erstes prüfen ob im Arbeitsvertrag eine Klausel steht dass das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbeginn endet.

 

Sonst Mandanten bitten die Angelegenheit mit dem Mitarbeiter zu klären (Kündigung ?) und ggf. an einen Arbeitsrechtler verweisen 

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letzte Antwort am 09.04.2024 19:40:59 von Lohnnutzer
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