Hallo in die Runde,
wie fragt man für einen privat krankversicherten Mitarbeiter die eAU ab bzw. wie überpürft man ob mehrere Krankschreibungen die 6 Wochen bzw. 6 Monatsfrist überschreiten.
Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Barlage
Der Thread wurde vom Bereich "Freie Themen" in den Bereich "Personalwirtschaft" verschoben.
Die PKV nehmen bislang nicht am eAU-Verfahren teil, der AN muss weiterhin eine Papier-AU vorlegen. Genauso gibt es bei den PKV keine Möglichkeit zur Abfrage der Vorerkrankungszeiten, das muss der behandelnde Arzt bescheinigen.
Dementsprechend muss der Arbeitnehmer da mitwirken, oder? Und wenn er das nicht tut, geht man grundsätzlich erst mal davon aus, DASS es die selbe Erkrankung ist, und kürzt (meiner Meinung nach).
Guten Morgen,
"[f]ür privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer kann der Nachweis nur durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erfolgen", vgl. Informationsportal Arbeitgeber.
Beste Grüße!