abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindung

11
letzte Antwort am 19.09.2024 08:42:48 von Sabrina_Simmerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 12
528 Mal angesehen

Hallo,

 

wie würdet ihr eine Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit abrechnen? Der Mitarbeiter hatte einen Stundenlohn. Das ist meine persönliche Schwierigkeit wie ich da vorgehen muss. 

 

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 12
521 Mal angesehen

Hallo,

abhängig vom Ahv bzw. gerichtlichen Vergleich siehe z.B. hier:

 

https://apps.datev.de/help-center/search?q=abfindung%20lodas&product=datev-lodas

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 12
509 Mal angesehen

Wie ich bei der Abrechnung vorgehen muss, ist mir bekannt. Danke trotzdem dafür. Der Arbeitgeber möchte wissen, wie viel Abfindung er diesen MA geben soll. Er hat keine Ahnung.  Welchen Weg nimmt man am besten um auf ein vernünftiges Ergebnis zu kommen?

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 12
496 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 


@Jolanta02  schrieb:

Wie ich bei der Abrechnung vorgehen muss, ist mir bekannt. Danke trotzdem dafür. Der Arbeitgeber möchte wissen, wie viel Abfindung er diesen MA geben soll. Er hat keine Ahnung. 


Das war aus der Fragestellung für mich nicht ersichtlich.

 

Sofern keine Rechtsgrundlage besteht (Vergleich, TV, etc.) ist das m.E. doch reine Verhandlungssache. Eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. nicht. Im Gütetermin wird abhängig von der Sachlage oft eine Abfindung von etwa einem halben Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr vorgeschlagen.

 

https://www.roland-rechtsschutz.de/abfindung/

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 12
486 Mal angesehen

Der Mitarbeiter ist schon länger in Krankengeldbezug. Er hat keine Gehalt bekommen sondern Lohn. Ich dachte mir, ich schaue mir die letzte Lohnabrechnung an und nehme davon dann das halbe Brutto. In manchen Monaten hatte er weniger gearbeitet. Würden sie da auch so vorgehen? 

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 12
475 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

zur Rechtsberatung bin ich nunmal nicht befugt. Sollte ich als Personaler von meinem AG jedoch den Auftrag erhalten einen Ahv vorzubereiten würde ich zunächst auch vom Durchschnitt der letzten Monate vor Krankheit ausgehen wollen.

 

Wobei das immer nur ein "Angebot" an den/ die Mitarbeitende*n wäre, das er/ sie natürlich nicht annehmen muss. Man muss halt überlegen, ggf. zusammen mit einem Fachanwalt wie hoch das Prozessrisiko ist und entsprechend agieren.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 12
462 Mal angesehen

Vielen lieben Dank für diese hilfreiche Antwort. Wenn Sie vom Durchschnitt sprechen, kann ich den Durchschnitt der letzten 12 Monate nehmen?

0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 12
435 Mal angesehen

Hallo vw,

 

ich habe eben den artikel gelesen. Vielen lieben Dank. Meine untere Frage hat sich dann erledigt.

Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 12
366 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine kurze Rückfrage. 

Ich habe die Abfindung berechnet. Es sind an die 18.000 Euro. Es wird keine Lohnsteuer berechnet. Liegt es daran weil der Arbeitnehmer im Krankengeldbezug ist und nichts verdient wurde weil die Jahreslohnsteuertabelle herangezogen wird?

0 Kudos
Der_Busfahrer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 12
290 Mal angesehen

Ja!

0 Kudos
Jolanta02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
281 Mal angesehen

Es wurde keine Lohnsteuer bei der Lohnart 208 berechnet. Bei der LA 270 wird sie wiederum berechnet. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied. Meiner Meinung fällt die 208 weg, da die Abfindung größer ist als der zu erwartenden Lohn. Der ist nämlich gleich null. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 12
185 Mal angesehen

Hallo @Jolanta02 ,


bei der Stammlohnart 208 und 209 wird die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung ermittelt.
Bei der Lohnart 270 wird die Versteuerung über die Jahrestabelle ermittelt.


Die Anwendung der Fünftelregelung führt nicht immer zu einer Steuervergünstigung gegenüber der Versteuerung als sonstiger Bezug. Bei der Berechnung von mehrjährigen Bezügen und Abfindungen nimmt das Programm eine Vergleichsrechnung bei den Lohnarten 208 und 209 vor (Günstigerprüfung).

 

Wenn die Abfindung als sonstiger Bezug abgerechnet werden muss:
Erfassen Sie den Betrag mit der Stammlohnart 270.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihren Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen können.
Weitere Informationen zum Thema Abfindung: 5303149 .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
11
letzte Antwort am 19.09.2024 08:42:48 von Sabrina_Simmerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage