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Abfindung als sonstiger Bezug nach Austritt

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letzte Antwort am 20.10.2020 07:51:36 von A_S
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A_S
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Guten Tag,

 

ich benötige Hilfe für folgende Abrechnung:

 

Mitarbeiter beschäftigt 01.10.2018 bis 31.01.2020. Vergleichsurteil im Oktober 2020, Abrechnung im Oktober 2020 mit 7.875,00 € brutto. 

Bei der Abfindung handelt es sich um einen unechten Schadensersatz, also lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.

 

Ich muss den Mitarbeiter mit LSt-Klasse VI/ Nebenarbeitgeber anmelden, Lohnsteuer im Oktober abführen. Muss ich den Bruttoverdienst Februar bis Dezember erfragen?

 

Die SV-Beiträge sind aufgrund der März-Klausel dem Dezember 2019 zuzuordnen und zu melden?

 

Ich habe keine Ahnung wie es wirklich richtig ist und wie ich das Ganze in Lodas erfassen muss.

 

Vielen Dank vorab!

wicki04
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

hier das Dokument der Datev zur Vorgehensweise unter Punkt 4. und Punkt 5. Jahresverdienst steht alles beschrieben. Den Zeitraum Februar bis Dezember bzw. Oktober würde ich erfragen. Ich hoffe das Dokument hilft weiter. 


http://www.datev.de/info-db/5303235


Hier in der Community gibt es bereits weitere Antworten zu diesen Thema Stichwort Abfindung. Die Vorgehensweise ist identisch, nur die Versteuerung und Verbeitragung ist eine andere.

 

 

Viele Grüße 

Wicki

KOB
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lohnhilfe
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Hallo,

 

für welche(n) Zeitraum/Zeiträume ist dieser Schadensersatz? Wofür ist er (Überstunden, Urlaubsabgeltung o.ä.?)) Ggf. müssen Sie den Betrag SV-rechtlich dem alten Jahr zuordnen?

LG
VM
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A_S
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Hallo,

 

danke für die Antwort.

 

Der Schadensersatz soll einen möglich gewesenen Anspruch auf Provision ausgleichen, die aufgrund einer nicht schriftlich getroffenen Zielvereinbarung nicht gezahlt worden ist. 

Der Arbeitnehmer war vom 01.09.2018 bis 31.01.2020 beschäftigt. Ich müsste den Anwalt fragen, ob der Zeitraum genauer bestimmt worden ist.

 

Nach meinen Recherchen, denke ich auch das die SV-Beiträge im Dezember 2019 abzurechnen sind. Aber wie setze ich das in Lodas um?

 

LG

AS

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

Abrechnung im laufenden Monat (StKl. VI) mit Nachberechnung auf Monat 12/2019 müsste eigentlich das richtige Ergebnis liefern.

 

Provision: wäre diese im laufenden Lohn monatlich oder jeweils für mehrere Monate gesammelt als Einmalzahlung fällig gewesen? Bei sonst monatlicher Fälligkeit müssen nämlich auch Umlagebeiträge gezahlt werden. Dafür gibt es, soweit ich weiß, nur die Lohnart für jährliche Überstunden, die das abbildet (Steuer jährliche, SV monatliche Berechnung inkl. Umlagen). Aber den Lohnartennamen kann man ja individuell festlegen. (Dokument 5303331, Punkt 4)

LG
VM
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A_S
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Hallo VM,

 

vielen Dank für deine Tipps.

 

Die Provision wäre monatlich gezahlt worden.

 

Ich versuche es gleich die Abrechnung, wie von dir/euch beschrieben, durchzuführen.

 

LG

AS

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A_S
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Danke!!! Die Abrechnung ist nun ohne Fehler zurückgekommen.

 

LG

AS

A_S
Beginner
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Die Nachberechnung im Monat Januar kam zwar ohne Fehlermeldung jedoch wurde die Lohnsteuer auch im Monat Januar mit der LStKl I und (trotz Erfassung) ohne Berücksichtigung des BAL bis zum Jahresende abgerechnet. Für die SV-Beiträge wurde die volle Einmalzahlung herangezogen. Folglich war der LSt-Abzug zu gering und die SV-Beiträge zu hoch. Die März-Klausur darf hier nicht angewendet werden, da die Zahlung des sonstigen Bezuges nicht im 1. Quartal war.

 

Lösung:

 

Ich habe den sonstigen Bezug daher im Monat Oktober in der Erfassungstabelle Standard erfasst. Dazu den fiktiven BAL (fiktiver laufender BAL + Einmalzahlung) des Jahres 2020 unter Personaldaten/Steuer/Einmalbezüge/Sonstige Angaben unter Einmalbezüge: Kumulierter Restverdienst bei Monat/ Jahr: 11/2020 erfasst.

 

Dann wird die LSt mit StKl VI unter Anwendung der Jahrestabelle berechnet. Nach manueller Gegenrechnung über den Gehaltsrechner, hat der AN einen um ca. 800 € höheren LSt-Abzug als er bei LStKl I für das Jahr hätte. Das finde ich für die Gefahr der AG-Haftung als "Puffer" ausreichend.

 

Die SV-Beiträge werden nach Abzug des SV-Bruttos vom Januar bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet.

 

LG

AS

 

 

 

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letzte Antwort am 20.10.2020 07:51:36 von A_S
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