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AVWL im LODAS

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letzte Antwort am 09.03.2021 10:25:16 von Sabrina_Simmerlein
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Lohn_123
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Ich habe jetzt diverse alte Beiträge durchforstet und bin irgendwie nicht auf eine für mich plausible Lösung gestoßen. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.

 

Ein Mitarbeiter hat mir ein Dokument eingereicht "Vertrag auf altersvorsorgewirksamer Leistungen", welches unglaublicherweise eine Seite umfasst.

 

Darin steht, dass der Betrag monatlich 35 EUR beträgt und der Arbeitgeberzuschuss sich auf 26,59 EUR beläuft. Ist der Zuschuss niedriger als der Gesamtbeitrag, so soll die Differenz aus Teilen des Arbeitsentgeltes erbracht werden. Außerdem ist da ein Absatz "...als Beitrag für einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag gem. § 10a, §82 ff EStG verwendet wird.".

 

Nun habe ich im Lexinform gesucht und bin darauf gestoßen, dass AVWL nach §10a EStG (Rieser-Rente) als bav anzulegen ist. Soweit so gut. Aber genau da komme ich nicht weiter.

 

  1. muss ich einen Durchführungsweg auswählen - also nehme ich Direktversicherung. Ob das so ist, steht nirgends.
  2. Hake ich das AVWL Kästchen an
  3. Erfasse eine Entgeltumwandlung i.H.v. 8,41 EUR
  4. Erfasse einen ArbG Zuschuss i.H.v. 26,59 EUR

 

Dann Probeabrechnung > AN-Umwandlung und ArbG-Zuschuss steuer- und sv-frei.

 

Dann dachte ich mir, ich schaue mal in den § 3 Nr. 63 EStG, welcher ja die Direktversicherung erst steuerfrei macht. Da dann folgender Satz:

 

²Dies gilt nicht, soweit der Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI erfüllt sind.

 

Das heißt nun für mich, dass die 26,59 EUR vom Arbeitgeber nicht steuer- und sv-frei sein dürfen, richtig?

 

Also trage ich bei dem ArbG-Zuschuss die 26,59 EUR ein und in der Spalte "davon steuerpflichtig" ebenfalls 26,59 EUR.

 

Was ist mit der Entgeltumwandlung? Die ist aber steuer- und sv-frei oder?

 

Habe ich das richtig eingetragen?

 

Danke für die Hilfe.

 

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Flitze0815
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Moin,

es ist einfacher als gedacht.. einfach einen neuen VL-Vertrag anlegen und den Haken bei AVWL setzen 😁

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Lohn_123
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@Flitze0815  schrieb:

Moin,

es ist einfacher als gedacht.. einfach einen neuen VL-Vertrag anlegen und den Haken bei AVWL setzen 😁


Aber im LexInform steht, dass man bei diesen Riesterverträgen nach §10a EStG über die Erfassungsmaske der bav gehen muss 🤔

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Flitze0815
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was ist es denn für ein Vertrag? Bausparer? Lebensversicherung? Fonds? 

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Lohn_123
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@Flitze0815  schrieb:

was ist es denn für ein Vertrag? Bausparer? Lebensversicherung? Fonds? 

 


Eine Lebensversicherung

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Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


im Info-Dokument 1002804 - Altersvorsorgevertrag Wohnriester für einen Arbeitnehmer anlegen  finden Sie die Anleitung, wie ein AVWL Vertrag anzulegen ist.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohn_123
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@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Hallo, 


im Info-Dokument 1002804 - Altersvorsorgevertrag Wohnriester für einen Arbeitnehmer anlegen  finden Sie die Anleitung, wie ein AVWL Vertrag anzulegen ist.


Hallo Frau Bäuerlein,

 

dass man Verträge nach § 10a EStG in der Erfassungsmaske betriebliche Altersvorsorge anlegen soll, habe ich schon gefunden. Drum habe ich ja in meinem Eingangstext beschrieben wie ich vorgegangen bin.

 

Ich wollte nur wissen ob meine Erfassung in der Erfassungsmaske betriebliche Altersvorsorge korrekt vorgenommen habe. Denn schon die Auswahl eines Durchführungsweges erschließt sich mir bei "Riester-Rente" nicht.

 

Man findet im LexInform Anleitungen wie ich einen AVWL Vertrag in dem Reiter der VWL anlege, aber nicht, wie ich ihn im Reiter der bav anlege.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


handelt es sich um eine AVWL, welche als BAV erfasst werden soll, muss die Art der betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt werden und es muss das Kästchen AVWL-Altersvermögenswirksame Leistung aktiviert sein.


Leider können wir nicht beurteilen, wie die Beträge für die AVWL bzw. BAV versteuert und verbeitragt werden müssen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an den zuständigen Vertragspartner der AVWL/BAV.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2021 10:25:16 von Sabrina_Simmerlein
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