Es ist anscheinend nicht möglich, das für die Nutzung von Arbeitnehmer online angelegte DATEV-Konto zu löschen (und damit die Mail-Adresse für eine Neuregistrierung frei zu machen - oder, weil man ANO bzw. den Account einfach nicht mehr braucht). 1025644 erklärt nur, wie man die Zuordnung zum Arbeitgeber löscht, das löscht aber ja nicht das Konto selbst. In der Kontoverwaltung gibt es auch keine Option, den Account zu löschen. Und wenn ich dem Link in 1070447 folge, bekomme ich beim Login-Versuch eine Fehlermeldung, dass Nutzername und/oder Passwort nicht stimmen.
(Extra-Schwierigkeit im konkreten Fall: die Mitarbeiterin hat die Wiederherstellungscodes für die 2FA-App verschludert. Aber ich würde jetzt gerne meinen Test-Account für die Registrierungs-Screenshots wieder zerblasen. Und der hat ohne Angabe eines Einladungscodes nicht einmal Zugang zur Kontoverwaltung.)
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@rschoepe schrieb:
die Mitarbeiterin hat die Wiederherstellungscodes für die 2FA-App verschludert.
Na dann kannst Du genau das doch im Prozess angeben? Also 1. keine TAN erhalten, 2. keine Wiederherstellungscodes notiert und 4x mit JA bestätigen. Ist das ggf. die Lösung?
Guter Hinweis, danke. Das könnte vielleicht noch ins DHC-Dokument aufgenommen werden …
Aber das ANO-DATEV-Konto auf meiner Kanzlei-Mail würde ich trotzdem gerne wieder los werden. 😁
@Udo_Eisenack schrieb in DATEV E-Rechnungsplattform - Anmelden mit SmartLogin für Unternehmen:Zu DATEV-Konto löschen:
Hier gibt es noch keinen Löschbutton in der Konto Verwaltung. Gemäß „Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DS-GVO (datev.de)“ besteht natürlich die Möglichkeit der Löschung.
Wann wird der denn nachgereicht? Denn m.W. muss es doch genauso einfach sein einen Account wieder zu löschen, wie ihn zu erstellen.
@rschoepe schrieb:
Denn m.W. muss es doch genauso einfach sein einen Account wieder zu löschen, wie ihn zu erstellen.
Vielleicht gilt das nur bei Consumer Produkten? Einen Vertrag so schnell zu kündigen, wie ihn zu erstellen, da fällt DATEV ja auch nicht drunter, wenn man an DUO und Co. denkt 😅.
@metalposaunist schrieb:
Vielleicht gilt das nur bei Consumer Produkten?
Also zumindest ANO würde ich als Consumer-Produkt werten. 😛
Siehst Du. Da kannst Du das Konto selbst löschen, um wieder Papier zu bekommen 😉.
@metalposaunist schrieb:Da kannst Du das Konto selbst löschen, um wieder Papier zu bekommen 😉.
Nee, kann ich nicht. Ich kann eventuell die Verknüpfung zum Arbeitgeber löschen (mag ich gerade nicht ausprobieren, weil ich vor nächstem Monat keinen neuen Einladungscode organisieren kann), aber das eigentliche Konto zur Anmeldung kann ich nicht aus ANO heraus löschen.
Nicht? Okay, dann ist das auch anders im Vergleich zu ANO v1. Hm.
@Sabrina_Simmerlein, und jetzt?
Wir sind nicht berechtigt, ihr Arbeitnehmerkonto bei DATEV zu löschen.
Die Löschung Ihres Arbeitnehmerkontos bei DATEV kann nur von Ihrem Arbeitgeber, Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder dessen Steuerberater veranlasst werden.
Ich habe das Kontaktformular für ANO genutzt.
Hallo,
wenden Sie sich hierzu doch bitte einmal über einen anderen Service-Kanal an uns. Nutzen Sie hierfür nicht das
ANO-Kontaktformular.
Dann sehen wir uns den Sachverhalt gerne an.
Was für ein Chaos 😶. Kann ich auch per Post um Löschung meines Accounts bitten? Wohin muss ich das Schreiben senden?
Hallo @metalposaunist,
gerne können Sie uns die Löschung per Servicekontakt mitteilen.
Per Post kann eine Löschung nicht beantragt werden.
Und wenn man dann keinen Zugriff auf den SK hat, muss der Mandant das im Namen seines Mitarbeiters machen? Dann könnte das ja jeder schreiben. Und wenn der Mandant keinen Zugriff auf den SK hat, weil die Kanzlei das in der Rechteverwaltung online nicht freigegeben hat?
Ein Unding an Bürokratie, was man mit 2 Klicks selber hätte tun können. DATEV weiß sich mit Dinge zu beschäftigen 😄.