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AN zahlt Deutschlandticket im Voraus, Zahlung des Arbeitgebers ist Lohnbestandteil

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letzte Antwort am 23.04.2025 16:36:57 von KatharinaB
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KatharinaB
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe folgenden Sachverhalt in Lodas abzurechnen. Einer unserer Mandanten beschäftigt seit 01.04.2025 eine neue AN. Laut Arbeitsvertrag bekommt sie eine Bruttovergütung und 59 Euro für das Deutschlandticket.

Der Vertrag ist so formuliert, dass die 59 Euro Lohnbestandteil sind.

Beispiel: 3000 € Brutto inkl 59 € für das Ticket.

Nun wird es ja nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und damit ist die Steuerfreiheit ja ausgeschlossen. Ich könnte es als Gehaltsumwandlung berechnen, mit P- Steuer 25% und daraus resultierender sv- Freiheit. Die 59 € senken das das Steuerbrutto und das SV- Brutto und werden vom Nettolohn abgezogen.

Nun ist die AN aber die Vertragspartnerin, d. h. , es soll nicht vom Nettolohn abgezogen werden.

Ich sehe es so, dass ein Sachbezug wegfällt, da es sich um eine nachträgliche Erstattung handelt. 

Kann ich eine Lohnart anlegen und diese so verändern, dass P- Steuer 25% abgerechnet werden und keine SV- Beiträge? Wenn ja, welche Lohnart lässt dies zu? Kann ich das Gehalt von beispielhaft 3000 Euro in die Beträge 2.941 € Brutto und 59 € Brutto aufteilen? Oder ist das nicht zulässig? Oder muss es wie normaler Bruttolohn behandelt werden?  Ist eine Aufteilung notwendig? ich würde mich sehr über Meinungen und Vorschläge freuen.

Ich scheitere leider daran, dass die AN Vertragspartnerin ist und das Ticket im Voraus kauft.

Hinzu kommt, dass die übrigen MA das Ticket zusätzlich zum Arbeitslohn bekommen.

Vielen Dank an alle, die den Text lesen& ggf. eine Idee haben!

Einen schönen Tag an alle.

Grüße Katharina B.

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Ich tendiere in dem Fall zur Abrechnung des Gesamtbruttos von 3.000 € . Da steht ja nichts von Gehaltsumwandlung, sodass ich dies nicht extra aufführen würde. Aber generell würde ich mal mit dem Arbeitgeber bezüglich Gleichbehandlungsgrundsatz sprechen. Wenn alle das Ticket zusätzlich bekommen, warum dann nicht auch die neue Arbeitnehmerin? Und wenn das nicht gewünscht ist, wieso dann nicht die Formulierung 2.941 € Bruttogehalt zuzüglich Deutschlandticket von 59 €? Dann hätte man wieder einen steuerfreien Zuschuss für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, da es zusätzlich wäre. Ich bin ja dafür hier noch etwas beratend tätig zu werden.

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

Wenn es vom Mandanten so gewünscht ist, kann es ja ruhig steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden. Der Vorteil ist, dass auf diesen Betrag Rentenpunkte erworben werden und im Falle von Krankengeldbezug oder eventueller Arbeutslosigkeit die Berechnungsgrundlage für den Mitarbeiter günstiger ist.

Vielleicht sollte man den Mandanten telefonisch über seine Formulierung im Arbeitsvertrag und die daraus resultierenden Konsequenzen hinweisen. Sicherlich war dem Mandanten diese Sachlage so gar nicht bewusst. Notfalls würde er sicherlich gerne den Arbeitsvertrag auch korrigieren wollen.

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KatharinaB
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Das ist ein guter Aspekt.

Richtig, die SV- Beiträge haben wenigstens einen positiven Effekt für die Arbeitnehmerin.

Der Arbeitgeber hat das so tatsächlich nicht beabsichtigt.

 

Vielen Dank!

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KatharinaB
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank! Das sehe ich auch so. LG

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letzte Antwort am 23.04.2025 16:36:57 von KatharinaB
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