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AG-Zuschuss zum Abonnement Deutschland-Ticket ab Mai mit Gutschein vom Verkehrsunternehmen

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letzte Antwort am 10.04.2023 19:52:16 von vw
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kari2
Einsteiger
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Hallo Community,

Beschäftigte in Berlin erhalten bislang für ihre Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte steuer- und SV-frei ihre Abonnement-Kosten für den Stadtbereich ausgezahlt (erst in voller Höhe 63,42 € pro Monat, dann das 9-Euro-Ticket, nun bis April das 29-Euro-Ticket, die nur für Berlin galten).

Nun melden die ersten, dass sie ab Mai das Deutschland-Ticket für 49,00 € abonniert haben, womit sie ja Deutschland-weit reisen können.

Da kommt die Frage hoch, ob die 49,00 € in voller Höhe vom Arbeitgeber steuer- und SV-frei gezahlt werden können. Immerhin ist das Deutschland-Ticket viel billiger als das Monats-Abo für die Stadt, das ab Mai 66,90 € kosten wird.

Außerdem gewährt die BVG allen Umsteigern auf das Deutschland-Ticket im Mai einen Jelbi-Gutschein in Höhe von 25,00 €, der in der Jelbi-APP eingelöst werden kann.

Mich interssieren nun Meinungen, in welcher Höhe die Zahlungen des Arbeitgebers auf die Entfernungspauschale risikofrei erfolgen können, im Mai (evtl. 49,00 € minus 25,00 €) und ab Juni voll die 49,00 €?

Oder könnte man das angesichts der Preisrelationen "locker" sehen? Es macht jedenfalls keinen Sinn, auf das teure Stadt-Abo umzusteigen.

Beste Grüße an die Community

K. Richter

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kari2,

 

rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Hallo @kari2 ,

 

so ganz genau verstehe ich das Problem nicht, da im Gesetz ja nur etwas von öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr steht (§ 3 Nr. 15 EStG). Das sollte alle genannten Tickets einschließen und entsprechend steuerfrei gezahlt werden dürfen und dann entsprechend auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (wenn die richtige Lohnart gewählt ist) auch so auftauchen, dass es beim AN bei der ESt-Erklärung auf die Entfernungskilometer angerechnet wird.

 

Hierzu hatte ich heute bereits an anderer Stelle einen Post gemacht: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/49-Euro-Ticket-und-Fahrtkostenzuschuss/m-p/347132#M83628

 

Ich hätte da jetzt, wie oben bereits gesagt, keine Bauchschmerzen.

 

Achso, nur pro Forma: Ich bin kein Anwalt oder Steuerberater und meine Einschätzung erfolgt ohne Gewehr und andere Waffen.

 

Viele Grüße,

Dirk Schmakies

kari2
Einsteiger
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Hallo @dirkschmakies ,

 

danke für Ihre Nachricht. Ich hatte nun Zeit, genauer zum Thema Zuschüsse zum Deutschlandticket zu recherchieren und sehe Ihre Auffassung bestätigt.

Als Beispiel füge ich eine Äußerung im NWB-Expertenblog an.

 

Bleibt nur noch die Frage nach der Behandlung des Jelbi-Gutscheins der BVG. Wer das Deutschlandticket als Handyticket bucht, erhält den 25-Euro-Gutschein.

Mit dem Gutschein können Angebote von Mobilitätsdienstleistern (Carsharing, E-Scooter-Sharing und Bikesharing) bezahlt werden. Alles kein ÖPNV im Linienverkehr.

Ich denke,  im Monat Mai den steuerfreien Fahrtkostenzuschuss zu begrenzen auf 49 Euro minus 25 Euro.

Denn nur in Höhe von 24 Euro hatte der Beschäftigte im Mai Kosten für den ÖPNV.

Oder spricht etwas dagegen?

 

Beste Grüße am Karfreitag

von K. Richter

 

 

 

 

vw
Erfahrener
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Hallo,

 


@kari2  schrieb:

Bleibt nur noch die Frage nach der Behandlung des Jelbi-Gutscheins der BVG. Wer das Deutschlandticket als Handyticket bucht, erhält den 25-Euro-Gutschein.

Mit dem Gutschein können Angebote von Mobilitätsdienstleistern (Carsharing, E-Scooter-Sharing und Bikesharing) bezahlt werden. Alles kein ÖPNV im Linienverkehr.

Ich denke,  im Monat Mai den steuerfreien Fahrtkostenzuschuss zu begrenzen auf 49 Euro minus 25 Euro.

Denn nur in Höhe von 24 Euro hatte der Beschäftigte im Mai Kosten für den ÖPNV.

Oder spricht etwas dagegen?


 

Wieso? die Kosten bleiben doch die gleichen. Und ob der Gutschein (als "Goodie" eines einzelnen Verkehrsbetriebes) auch genutzt wird? 🤔

 

Ich persönlich (ich bin kein Angehöriger der beratenden Berufe!) denke, das mag vielleicht ein Anreiz zum Kauf sein (Werbegag), aber wer nutzt denn schon Scooter-, Bike-, oder Carsharing ... (so sinnvoll das vielleicht auch sein mag).

 

Gruß und frohe und hoffentlich nicht arbeitsreiche Ostern wünscht Volker.

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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kari2
Einsteiger
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Hallo @vw ,

 

also so locker kann ich das nicht sehen.

Wer den Jelbi-Gutschein mitnimmt, der will ihn auch benutzen. Den Gutschein gibt es nämlich nicht automatisch dazu, man muss ihn anhaken. So habe ich das verstanden.

Und wir sind hier in Berlin. Da haben nur relativ wenige (junge) Menschen ein Auto. Deshalb werden hier  E-Scooter, Carsharing, Bikesharing richtig stark genutzt. Auf Grund der außerordentlich großen Menge sind speziell diese E-Scooter(-Benutzer) schon sehr lästig.

Der geneigte BVG-Abo-Kunde zahlt also erstmal 45,00 € für ÖPNV und bekommt davon 25,00 € zurück, die er dann mit E-Scooter & Co. verfährt. Letztere sind nicht steuerlich begünstigt, weil nicht ÖPNV.

Also ich werde wohl streng sein, es sei denn die Finanzverwaltung würde sich dazu äußern.

Ist der Gutschein nur in Berlin ein Thema oder gibt es das auch anderswo?

Beste Grüße

und schöne Ostern wünscht K. Richter

 

 

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vw
Erfahrener
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Hallo @kari2 ,

 


@kari2  schrieb:

Hallo @vw ,

 

Den Gutschein gibt es nämlich nicht automatisch dazu, man muss ihn anhaken. So habe ich das verstanden.

Und wir sind hier in Berlin. Da haben nur relativ wenige (junge) Menschen ein Auto. Deshalb werden hier  E-Scooter, Carsharing, Bikesharing richtig stark genutzt. Auf Grund der außerordentlich großen Menge sind speziell diese E-Scooter(-Benutzer) schon sehr lästig.


 

nun - das war für mich aus dem Eingangspost nicht ersichtlich. Aber eine (in-) formelle Anfrage bei der Finanzverwaltung sollte Klarheit bringen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ich bin wie gesagt kein Angehöriger der beratenden Berufe sondern "nur" Personaler und Lohnabrechner.

 

Ist der Gutschein nur in Berlin ein Thema oder gibt es das auch anderswo?

 

Auf Grund der außerordentlich großen Menge sind speziell diese E-Scooter(-Benutzer) schon sehr lästig.

 

Also zumindest bei uns (Koblenz, RLP) ist mir vergleichbares nicht bekannt. Was die KOVEB anbietet, und was ich gut finde, dass es das Ticket nicht ausschließlich digital gibt (viele vor allem Ältere Mitbürger haben gar kein Smartphone), sondern gegen einen einmaligen kleinen Aufpreis auch als Chipkarte.

 

Zwar halten sich die Scooter bei uns in Grenzen (ich wüsste nicht, dass es bei uns in dem Bereich Sharing-Angebote gibt) aber lästig sind sie auch. Brettern über schmale Gehwege, durch die Fußgängerzone, ohne Versicherungsplakette, ...

 

Gruß und auch Frohe Ostern wünscht Volker

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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vw
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Nachtrag:

 

Hallo,

habe noch einmal gegoogelt.

Die BVG bietet das Deutschlandticket in Kartenform  (ohne Aufpreis?) auch an.  Den JELBI-Gutschein gibt es aber nur beim Handy-Ticket. In Koblenz kostet das Kartenticket extra ...

 

https://www.bvg.de/de/deutschlandticket

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 10.04.2023 19:52:16 von vw
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