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AAG Erstattungen von Aushilfen

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letzte Antwort am 21.03.2023 13:00:45 von Nina_Schöneweis
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Geldzauber
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Hallo uns ist aufgefallen, dass bei einem Erstattungsantrag ab 01/23 für einen Minijobber, der Erstattungsbetrag

nicht durch die Knappschaft erstattet wird, sondern von der Krankenkasse, bei welcher der Minijobber

versichert ist. Der AAG Erstattungsantrag ist ausgestellt auf die Bundesknappschaft aber in der Übersicht

AAG taucht die Knappschaft nicht auf, sondern die Krankenkasse bei welcher der AN versichert ist. Die

Erstattung erfolgte auch prompt durch die AOK. Muss man hier etwas einstellen oder ist das wirklich so??? Ich finde

nirgends etwas zum nachlesen.

lohnhilfe
Meister
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Hi,

 

das klingt merkwürdig. Ist die tatsächliche Krankenkasse vielleicht als abweichende Umlagekasse hinterlegt?

lohnhilfe_0-1676292402109.png

 

LG
VM
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Geldzauber
Beginner
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Guten Morgen,

 

es ist keine abweichende Krankenkasse hinterlegt. Das ist ja das merkwürdige 🙄

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Geldzauber
Beginner
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Ich muss mich hier nochmal korrigieren. Die Erstattung kommt von der Knappschaft, was ja auch richtig ist, aber

die Zuordnung in der Fibu gestaltet sich schwer, da die Erstattung auf der Übersicht AAG unter der Krankenkasse 

des Versicherten auftaucht und nicht unter Knappschaft. Wahrscheinlich ist das ein Fehler im Programm 😬

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


derzeit überprüfen wir den Sachverhalt und informieren Sie an dieser Stelle, sobald wir Neues wissen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


es handelt sich hierbei nicht um einen Programmfehler.


Die Datensatzbeschreibung gibt vor, im AAG-Verfahren an die Bundesknappschaft die Betriebsnummer der tatsächlichen Krankenkasse für geringfügig Beschäftigte zu übermitteln.


Auf den Auswertungen "Übersicht DÜ Erstatt. AAG" und "Meldeverlauf AAG" jedoch wird (wie in der Vergangenheit auch) die Betriebsnummer der tatsächlichen Krankenkasse ausgegeben, nicht die der Empfängerkrankenkasse (Bundesknappschaft).


Die Empfängerbetriebsnummer ist relevant für die Übermittlung des AAG-Antrags und wird lediglich auf dem DÜ-Protokoll ausgegeben.


Daher wird der Erstattungsbetrag bei geringfügig Beschäftigten unter der Krankenkasse ausgewiesen, bei der die tatsächliche Krankenversicherung besteht.

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Hallo Frau Preuß,

 

bei uns bekommen die Arbeitgeber diese "Übersicht DÜ Erstattung AG" aber, um die Zahlungseingänge auf dem Bankkonto abstimmen zu können. Wenn da nun die Knappschaft überweist, der Betrag aber bei einer anderen Krankenkasse steht, ist das irreführend. Außerdem ist es auch deshalb irreführend, weil die DÜ ja an die Knappschaft geht und es eine DÜ-Übersicht ist. Also ist das vielleicht Ihrer Ansicht nach kein Fehler, unserer Ansicht nach aber trotzdem falsch. 😉

LG
VM
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

ich würde dies -auch wenn wir selbst nicht mit LuG arbeiten- auch für einen Fehler oder zumindest missverständlich halten.

 

Und @Astrid_Preuß : Vielleicht sollte Sie dies im Hause noch einmal klären. In den LODAS-Auswertungen werden Erstattungen bei geringfügig Beschäftigten durchaus unter der Krankenkasse "Knappschaft" ausgegeben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,


wir haben den durchaus missverständlichen Sachverhalt bei uns erneut zur Klärung weitergegeben.


Es ist richtig, dass die Ausgabe in den LODAS-Auswertungen anders als in den LuG-Auswertungen erfolgt.


In Lohn und Gehalt wird es jedoch bis auf weiteres keine Anpassung geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

Die AAG-Anträge werden von beiden Programmen an die richtige Krankenkasse übermittelt und die Erstattung erfolgt ebenfalls korrekt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.03.2023 13:00:45 von Nina_Schöneweis
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