Hallo uns ist aufgefallen, dass bei einem Erstattungsantrag ab 01/23 für einen Minijobber, der Erstattungsbetrag nicht durch die Knappschaft erstattet wird, sondern von der Krankenkasse, bei welcher der Minijobber versichert ist. Der AAG Erstattungsantrag ist ausgestellt auf die Bundesknappschaft aber in der Übersicht AAG taucht die Knappschaft nicht auf, sondern die Krankenkasse bei welcher der AN versichert ist. Die Erstattung erfolgte auch prompt durch die AOK. Muss man hier etwas einstellen oder ist das wirklich so??? Ich finde nirgends etwas zum nachlesen.
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