Hallo zusammen,
wenn ein Arbeitnehmer am Freitag ohne AU krankgemeldet war. Und auch am nächsten Montag und Dienstag war er ohne AU krank. Er hat gedacht, dass er drei Tage ohne AU krank sein kann.
Wie tragen Sie die Fehlzeit in die Lohnabrechnung ein? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Wenn die Arbeitsunfähigkeit (AU) jedoch länger als drei Kalendertage dauert, muss die AU und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Tag nach der Krankmeldung ärztlich festgestellt werden. Dabei zählen nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage.
Ob die KK dies so mit macht ist eine andere Frage, aber eintragen würde ich den Freitag alleine und für Montag und Dienstag eine neue Fehlzeit. Halt alle beide Fehlzeiten LFZ ohne AUB.
Sollte die KK die Erstattung ablehnen, müsste der AG entscheiden, ob Mo+Di als unbezahlte Fehlzeiten zu berücksichtigen sind.
Ich würde es auch wie @tbehrens machen.
Die Krankenkasse würde ja auch ein Wochenende, was ohne AU ist, nicht bei den 42 Tagen Entgeltfortzahlung mitzählen und man würde auf dem Wochenende "sitzen" bleiben.