Wo stelle ich den A1-Antrag für AG wenn der Sozialversicherung´s Beitragsgruppenschlüssel 0 ist ? Sprich kein Beitrag für KV (private KV) , RV, AV und PV. Ab 01.01.19 werde ich DATEV LODAS zur Beantragung nutzen. Stelle ich auch hier den A1-Antrag für den AG auch wenn er keine Beiträge zahlt ?
Hallo,
grundsätzlich kann für einen Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung nur erstellt werden, wenn eine Krankenkasse hinterlegt wurde, an die die Datenübermittlung durch LODAS erfolgen kann.
Bei einem privat versicherten Arbeitnehmer ist das der Fall.
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer haben wir nicht die Möglichkeit eine Übermittlung an eine Kasse vorzunehmen. In diesem Fall muss der Geschäftsführer seinen Antrag bei der hierfür zuständigen Stelle also nach wie vor schriftlich stellen.
Die Bescheinigung ist aber trotz alledem mitzuführen.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
welche Stelle wäre denn die hierfür zuständige, um einen Antrag für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu stellen?
Vielen Dank.
Hallo,
grundsätzlich kann für einen Mitarbeiter eine A1-Bescheinigung nur erstellt werden, wenn eine Krankenkasse hinterlegt wurde, an die die Datenübermittlung durch LODAS erfolgen kann.
Die A1-Bescheinung kann dann mit der neuen LODAS Version (DVD 12.1) ab 2019 erstellt werden, oder?
Danke für eine Rückmeldung.
Hallo,
im Skript zum Jahreswechselseminar heißt es:
"Die Umsetzung erfolgt mit DATEV LODAS 10.8 - das ist die Jahreswechselversion.
Viele Grüße
Ich wollte ja nur noch mal fragen.....die Version wird hier sehnsüchtig erwartet.....A1 ist ein nicht unbedeutendes Dienstleistungsangebot. Das ist mit SVnet nicht mehr unkompliziert zu handeln....
"In diesem Fallm muss der Geschäftsführer seinen Antrag bei der hierfür zuständigen Stelle also nach wie vor schriftlich stellen."
Und die da wäre ?
Hallo,
welche Stelle wäre denn die hierfür zuständige, um einen Antrag für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zu stellen?
Vielen Dank.
Bei einem Gesellschafter-GF würde ich nachschauen, ob er versicherungspflichtig ist oder nicht. Bei einem versicherungspflichtigen GF wäre dann die Entsendung nach den allgemeinen Spielregeln entweder über seine Krankenkasse oder (bei Privatversicherten) über die DRV zu melden.
Wenn der Gesellschafter-GF nicht versicherungspflichtig ist (beherrschender Ges-GF), dann ist er m.W. doch gar nicht AN im sv-rechtlichen Sinne und dann sehe ich - im Gegensatz zu den Ausführungen von Frau Mertel - auch keine Veranlassung, für ihn die Entsendung irgendwo anzumelden - zumindest konnte ich bis jetzt dazu noch nirgendwo etwas finden, das die Aussage von Frau Mertel bestätigt ... (vielleicht hat Sie ja eine Quelle für mich/uns)
Hallo Community,
ich möchte gerne nochmal auf den Post meiner Kollegin Vanessa Mertel eingehen.
Ihre Aussage war nicht speziell auf den nicht versicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer ausgerichtet, sondern allgemein gültig.
Bitte klären Sie grundsätzlich mit der Krankenkasse, ob für diese spezielle Personengruppe eine A1-Bescheininung abzugeben ist.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG