Hallo zusammen,
ich habe eine A1-Bescheinigung für eine Mitarbeiterin beantragt, die privat krankenversichert ist bei der DKV und rentenversicherungspflichtig bei einem Versorgungswerk. In ihrem Mitarbeiterstamm wurde eine gesetzliche Krankenkasse hinterlegt, an die die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Der A1-Antrag wurde an die gesetzliche Krankenkasse versendet und abgelehnt. Hierbei erhielt ich folgende Meldung:
Beantragung bei einem unzuständigen Sozialversicherungsträger.
Was muss ich im Mitarbeiterstamm eingeben, damit der A1-Antrag an den richtigen Sozialversicherungsträger übermittelt wird. Das Versorgungswerk ist im A1-Antrag auch hinterlegt gewesen.
Vielen Dank für die HIlfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Birgit,
bei einem privat versicherten Arbeitnehmer und Mitglied eines Versorgungswerkes ist die ABV zuständig für die A1- Bescheinigung. Ich würde dennoch probieren die private Krankenversicherung ebenso zu pflegen. Leider hatte ich auch die gleichen Probleme wie du und habe die Übermittlung in Papierform oder über das SV-net vorgenommen. Die letzten zwei Anträge privat versicherter Kollegen haben funktioniert. Diese beiden waren jedoch keine Mitglieder im Versorgungswerk.
Probiere es einfach mal aus. Eventuell braucht LODAS die Zuordnung über die private Krankenversicherung um die Weiterleitung an die ABV vorzunehmen. Bei der DRV ist es jedenfalls so ;-).
LG Christin
Die A1 Bescheinigungen bei privat Versicherten sollten an die DRV und nicht an die gesetzliche KK gesendet werden.
Wir erfassen generell die privaten KK in der Institution.
Danach müsste es funktionieren.
VG
Das ist ein bekanntes Problem bei der PKV und der GKV. Denn selbst man sich als Angestellter Privat Versichert, hat man Anspruch auf eine Rentenversicherung. Diese wiederum wird ausschließlich von der GKV verwaltet. Das zeigt halt auch auf, dass das System komplett neu überarbeitet werden muss. Damit ist DATEV gemeint, sondern das veraltete Krankenversicherungssystem.
Guten Morgen,
ich habe hierzu noch eine Frage: Ich habe einen privatversicherten AN, für den ein A1-Antrag gestellt werden soll. Für diesen muss ja dennoch die letzte gesetzliche KK hinterlegt werden. Im Übernahmeprotokoll habe ich den Hinweis bekommen, dass die DRV für den A1-Antrag zuständig ist. Wird der A1-Antrag nun automatisch an die DRV weitergegeben oder wo kann ich denn hinterlegen, dass der Antrag an die DRV übermittelt wird?
Hallo,
wenn der Mitarbeitende privat krankenversichert ist, müssen Sie wie von Ihnen bereits beschrieben, zusätzlich die Krankenkasse erfassen, an die die Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen.
Bei privat krankenversicherten Mitarbeitenden wird der A1-Antrag automatisch an die deutsche Rentenversicherung übermittelt.
Hallo Frau Heubeck,
ich habe folgendes Problem, ein privat versicherter Mitarbeiter.
Ich bekomme ständig den Hinweis, dass ich die Adresse in den Institutionen
erfassen soll. Das habe ich getan. Aber wenn ich eine A1 Bescheinigung erstellen
will, geht der Hinweis wieder los.
Können Sie mir schreiben, was das soll?
Liebe Grüße
Sabine
Hallo Frau Heubeck,
er hat die A1 trotzdem gesendet. Nur dieser blöde Hinweis war echt irritierend.
Liebe Grüße
Sabine
Hallo Frau Heubeck,
ich habe gerade den gleichen Fall:
privat versicherter Arbeitnehmer braucht eine A1-Bescheinigung, Antrag wird an TK (Krankenkasse für RV + PV) gesendet und ich erhalte eine Ablehnung mit Grund "Beantragung bei einem unzuständigen Sozialversicherungsträger".
Eben habe ich mit der TK telefoniert und die Bearbeiter meinte, der Antrag müsste bei der Dt. Rentenversicherung gestellt werden... Hier kann ich jedoch nichts im Programm auswählen und eine "automatische Übermittlung" erfolgt wohl nicht.
Was kann ich tun?
Hallo,
ist der Mitarbeiter in Lohn und Gehalt einer privaten Versicherung zugeordnet und dementsprechend auch geschlüsselt? Im Normalfall wird der A1-Antrag dann automatisch an die deutsche Rentenversicherung gesendet.
Sind bei Ihnen diesbezüglich alle Angaben erfasst uns der Antrag wird trotzdem an die Krankenkasse gesendet, wenden Sie sich bitte über unsere Servicekanäle an uns. Wir prüfen Ihren Sachverhalt dann individuell.