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A1 Bescheinigung für privat krankenversicherte Mitarbeiterin

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letzte Antwort am 11.07.2023 12:05:38 von Bini
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b_feldmann
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen,

ich habe eine A1-Bescheinigung für eine Mitarbeiterin beantragt, die privat krankenversichert ist bei der DKV und rentenversicherungspflichtig bei einem Versorgungswerk. In ihrem Mitarbeiterstamm wurde eine gesetzliche Krankenkasse hinterlegt, an die die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.

Der A1-Antrag wurde an die gesetzliche Krankenkasse versendet und abgelehnt. Hierbei erhielt ich folgende Meldung:

Beantragung bei einem unzuständigen Sozialversicherungsträger.

Was muss ich im Mitarbeiterstamm eingeben, damit der A1-Antrag an den richtigen Sozialversicherungsträger übermittelt wird. Das Versorgungswerk ist im A1-Antrag auch hinterlegt gewesen.

Vielen Dank für die HIlfe.

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c_glauser
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Nachricht 2 von 8
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Hallo Birgit,

bei einem privat versicherten Arbeitnehmer und Mitglied eines Versorgungswerkes ist die ABV zuständig für die A1- Bescheinigung. Ich würde dennoch probieren die private Krankenversicherung ebenso zu pflegen. Leider hatte ich auch die gleichen Probleme wie du und habe die Übermittlung in Papierform oder über das SV-net vorgenommen. Die letzten zwei Anträge privat versicherter Kollegen haben funktioniert. Diese beiden waren jedoch keine Mitglieder im Versorgungswerk.

Probiere es einfach mal aus. Eventuell braucht LODAS die Zuordnung über die private Krankenversicherung um die Weiterleitung an die ABV vorzunehmen. Bei der DRV ist es jedenfalls so ;-).

LG Christin

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sobernigg
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Nachricht 3 von 8
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Die A1 Bescheinigungen bei privat Versicherten sollten an die DRV und nicht an die gesetzliche KK gesendet werden.

Wir erfassen generell die privaten KK in der Institution.

Danach müsste es funktionieren.

VG

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madd44
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Nachricht 4 von 8
4360 Mal angesehen

Das ist ein bekanntes Problem bei der PKV und der GKV. Denn selbst man sich als Angestellter Privat Versichert, hat man Anspruch auf eine Rentenversicherung. Diese wiederum wird ausschließlich von der GKV verwaltet. Das zeigt halt auch auf, dass das System komplett neu überarbeitet werden muss. Damit ist DATEV gemeint, sondern das veraltete Krankenversicherungssystem.

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munki21
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Nachricht 5 von 8
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Guten Morgen,

 

ich habe hierzu noch eine Frage: Ich habe einen privatversicherten AN, für den ein A1-Antrag gestellt werden soll.  Für diesen muss ja dennoch die letzte gesetzliche KK hinterlegt werden. Im Übernahmeprotokoll habe ich den Hinweis bekommen, dass die DRV für den A1-Antrag zuständig ist. Wird der A1-Antrag nun automatisch an die DRV weitergegeben oder wo kann ich denn hinterlegen, dass der Antrag an die DRV übermittelt wird?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
2331 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn der Mitarbeitende privat krankenversichert ist, müssen Sie wie von Ihnen bereits beschrieben, zusätzlich die Krankenkasse erfassen, an die die Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen. 

 

Bei privat krankenversicherten Mitarbeitenden wird der A1-Antrag automatisch an die deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bini
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo  Frau Heubeck,

 

ich habe folgendes Problem, ein privat versicherter Mitarbeiter.

Ich bekomme ständig den Hinweis, dass ich die Adresse in den Institutionen

erfassen soll. Das habe ich getan. Aber wenn ich eine A1 Bescheinigung erstellen 

will, geht der Hinweis wieder los.

 

Können Sie mir schreiben, was das soll?

 

Liebe Grüße

Sabine

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Bini
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Frau Heubeck,

 

er hat die A1 trotzdem gesendet. Nur dieser blöde Hinweis war echt irritierend.

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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letzte Antwort am 11.07.2023 12:05:38 von Bini
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