Hallo Community,
zum 01.01.2020 tritt eine neue Datensatzbeschreibung für die Erstellung der A1-Bescheinigung in Kraft.
Für den entsandten Arbeitnehmer wird auf Grundlage der Quittierung der Annahmestelle ein einheitlicher Antragsnachweis erstellt. Mit diesem Nachweis wird bestätigt, dass vor Beginn der Auslandsentsendung der Arbeitgeber einen Antrag gestellt hat.
Lohn und Gehalt kann diese Antragsbestätigung ab der Version 11.1 erhalten und anzeigen.
Wird ab 02.01.2020 ein A1-Antrag kleiner Version 11.1 ins Rechenzentrum gesendet, erhalten Sie im Rückmeldeprotokoll folgende Meldung:
#LN00001: "Der Wert 0 ist im Feld Art_der_Rueckmeldung_A1 nicht zulässig."
Diese Meldung können Sie ignorieren, da der A1 Antrag an die Annahmestelle übermittelt wird.
Damit die Fehlermeldung nicht mehr ausgegeben wird, installieren Sie bitte zeitnah die Lohn und Gehalt Version 11.1.
Die Jahreswechsel-Versionen 11.1 für Lohn und Gehalt stehen voraussichtlich per DFÜ-Abruf wie folgt bereit:
Dieser Sachverhalt wird auch voraussichtlich ab 28.12.2019 im Dokument LN00001 - "Die Rückmeldung zur A1 konnte nicht eingespielt werden in Lohn und Gehalt" beschrieben.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr 2020 wünscht Ihnen Ihr Community-Team Lohn und Gehalt
@Daniela_Eichler @Lara_Hien @Selina_Heubeck @Darlene_Pfahler @Dominika_Raciborska @Nina_Schöneweis
Vielleicht sollte hier aktuell abgewogen werden, welcher Fehler schwerer wiegt: