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A1-Bescheinigung, Antrag gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte

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letzte Antwort am 05.02.2025 10:08:35 von P_Sp
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laas-koehler
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Guten Morgen zusammen,

 

für die Erstellung der A1-Bescheinigung ist es wohl neuerdings notwendig, dass in den entsprechenden Personal-Stammdaten bei in Deutschland wohnhaften Mitarbeitern zusätzlich zur inländischen Postleitzahl auch nochmals das Land, also hier Deutschland, erfasst werden soll. Dies ist aber nicht möglich, weil Deutschland in der Auswahl der Länder nicht hinterlegt ist.

 

Wer kann mir weiterhelfen? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei der Eingabe der Anschrift des Mitarbeiters, wählen Sie das Land nur aus, wenn die Adresse nicht in Deutschland liegt.


In der Auswahl ist das Land Deutschland daher nicht enthalten.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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laas-koehler
Beginner
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Hallo,

 

auf die einfachen Lösungen kommen wir schon selbst. Dass das Land Deutschland nicht eingegeben wird bei inländischer Postleitzahl ist selbstverständlich bekannt.

Nur, diese Lösung wurde im Service-Kontakt vom DATEV-Mitarbeiter vorgeschlagen. Auf meinen Hinweis, das dies nicht möglich ist, wurde das ganze Verfahren der Beantragung "A1 für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten", so wie wir es seit Jahren in Absprache mit DVKA und DATEV anwenden, in Frage gestellt.

Deshalb stehe ich immer noch auf dem Schlauch.

 

laaskoehler_0-1738735849802.png

 

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P_Sp
Aufsteiger
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Guten Morgen!

 

Nur einmal zur Info:

 

Ich habe gestern mehrere A1-Anträge für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigte Arbeitnehmer gestellt und alles ist problemlos gelaufen.

 

Alle Mitarbeiter haben Wohnadressen in Deutschland. Also keine Angabe des Landes in den Adressdaten.

Keine feste Einsatzstelle im Ausland: Auch hier wurden nur die Länder im Ausland gewählt.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 05.02.2025 10:08:35 von P_Sp
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