abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

6 Tage Woche / Gaststätte / ...Erfassung Urlaubstage...

4
letzte Antwort gestern 15:42:56 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
C_Brauneis
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
143 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren, wie Ihr mit Eurem Mandanten das Thema 6-Tages-Woche z.B. in einem Restaurant gelöst habt.

In den Arbeitsverträgen ist die wöchentliche Arbeitszeit hinterlegt, basierend auf der 6 Tages-Woche, entsprechend auch der Urlaubsanspruch. Der freie Tag kann immer an einem anderen Tag sein, dementsprechend wurde wohl bei der Anlage des Lohnmandats die  Standart -5-Tages-Woche erfasst. Ist natürlich dann problematisch, wenn der Mandant den Urlaub meldet und der gemeldete Urlaubszeitraum  so nicht zu erfassen ist (wg 5 zu 6 Tagen/Woche).

Für die Rückstellungen natürlich dann vermutlich nicht passend, aber auch nicht für die evtl. Krankheitszeiträume.

Wer hat eine ganz pragmatische Lösung zur einfachen Umsetzung der 6 Tage/Woche ??

 

Herzlichen Dank im Voraus 😊

Claudia B

TLudwig
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
129 Mal angesehen

Gehalt oder Stundenlohn?

 

Sind die (echten) täglichen Arbeitszeiten gleichmäßig auf die Tage verteilt?

 

Im Zweifel müssten Sie ohnehin mit Durchschnitten rechnen, um den tatsächlichen Urlaubsanspruch zu erhalten. Bei variablen Arbeitszeiten ist 1 Tag Urlaub nicht gleich 1 Tag Urlaub. Ebenso wie der (variable) Ruhetag bei Urlaub natürlich beachtet werden muss.

 

Mir stellt sich die Frage wie Arbeitstage und Ruhetage bisher erfasst wurden, das müsste ja bei 5-Tage-Woche im System dauernd auf Fehler laufen.

0 Kudos
C_Brauneis
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
89 Mal angesehen

Sowohl Gehälter als auch Stundenlohn.

Wobei - eher Gehälter (die Festangestellten). Stundenlöhner = i.d. R. Minijobber lassen wir mal außen vor.

 

Ich habe das Mandat von einem Kollegen übernommen - und auf die Frage "warum ist die Arb.zeit nur auf 5 anstatt 6 Tagen hinterlegt" kam nur die Antwort "war schon immer so."   Und ja, gerade beim Urlaub(sanspruch) sehr fehlerlastig.....

 

Mmmhhh....

 

0 Kudos
TLudwig
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
69 Mal angesehen

@C_Brauneis  schrieb:

Sowohl Gehälter als auch Stundenlohn.

Wobei - eher Gehälter (die Festangestellten). Stundenlöhner = i.d. R. Minijobber lassen wir mal außen vor.

Das würde mich dann aber doch interessieren, wie Sie die Urlaube bei den Minijobbern abrechnen, wenn Sie die Stunden nicht passend eintragen können und dementsprechend das Programm auch keine Durchschnitte berechnet. Machen Sie das dann per Hand?

 

Die richtige Lösung ist hier: Auf 6 Tage-Woche umstellen im System, An- & Abwesenheiten korrekt erfassen und die Frage nach dem Urlaub klärt sich in dem Kontext automatisch.

 

 

Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung sind Sie froh sich vom "war schon immer so" losgelöst zu haben.


 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
52 Mal angesehen

Und ja, gerade beim Urlaub(sanspruch) sehr fehlerlastig.....

Das sehe ich persönlich etwas anders.

 

Ist es nicht so, dass auch in einer 6-Tage-Woche max. 5 tatsächliche AT stattfinden?! Und ein (gleitender) freier Wochentag?!

 

Den Urlaubstageverbrauch erfassen wir grundsätzlich nicht über das Kalendarium (außer im Baugewerbe), sondern mit der LA 8560 über die Bewegungsdaten. Damit ist die Statistik korrekt und verbleibende UT für die Rückstellung liegen verbindlich vor.

 

In den letzten Jahrzehnten war das so für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst. Das ist natürlich nur mein persönlicher Kenntnisstand.

 

Und übrigens. Krankheitstage verbuchen wir ähnlich entspannt grundsätzlich über das Kalendarium.

0 Kudos
4
letzte Antwort gestern 15:42:56 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage