Hallo,
der Minijobber soll Weihnachtsgeld erhalten, welches mit der Lohnart 863 unter Enlohnung=>Festbezüge eingetragen ist.
In der Probeabrechnung erfolgt nun der Hinweis:
Wo muss ich was ändern um diesen Einmalbezug richtig zu erfassen?
Danke,
Hallo,
vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber warum soll der Hinweis falsch sein? Wenn der Minijobber jeden Monat 450,- verdient und 1.000,00 Jahresbonus (also deutlich über 5.400,00 pro Jahr) liegt er doch über der Grenze und ist somit sv-pflichtig?
Gruß Alma82
Ich dachte, dass ein Minijobber mind. 1x p.a. eine höheren Betrag als 450,00 Euro beziehen könnte. Aber ich denke, dass das nur bei unplanbaren bzw. außergewöhnlichen Ereignissen der Fall ist. Ein Weihnachtsgeld ist eben nicht außergewöhnlich und damit dürfte der Minijobber kein weiteren Betrag erhalten dürfen, der unter dem Mantel des Minijobs abgerechnet würde. Hier gilt die max. Grenze von 450 Euro x 12 = 5400 Euro um SV-frei zu bleiben.
jep, wenn z.b. ungewöhnlich hoher krankenstand, dann geht sowas (nachweis aufbewahren 😉
verwechslungen gibts auch bei frührentenern_dingens , die dazuverdienen dürfen, da gibts wieder andere grenzen
Hallo,
immer auch schön hier nachzulesen:
Wenn die Zahlung eine Corona Prämie wäre, dann würde es wohl gehen. Wenn Sie Weihnachtsgeld so ganz normal abrechnen, dann ist das Beschäftigungsverhältnis ab Jahresbeginn steuer- und sozialversicherungspflichtig.