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3. Betriebsveranstaltung abrechnen: 25% pSt und SV-pflichtig + Übernahme der SV-Beiträge durch den AG

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letzte Antwort am 19.03.2025 15:25:43 von AliV
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Steuer11
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Hallo an alle,


ich möchte eine 3. Betriebsveranstaltung mit 25% pSt zzgl. pKiSt+SolZ, SV-pflichtig und mit Übernahme der SV-Beiträge+pSt durch den Arbeitgeber abrechnen. Passende Lohnarten habe ich nicht gefunden. Hilfsweise würde ich die Stamm-LA 843(Netto-Sachzuwendung), 844(Übernahme SV AN aus Sachz.), 845(Übern.Steuer aus SV AN - 37bEStG) nutzen und die LSt-Anmeldung manuell hinsichtlich der pSt auf 25% korrigieren. 

Gibt es noch andere Abrechnungs-Alternativen?

 

Danke im Voraus.

rschoepe
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Ich würde die Lohnart umschlüsseln, dass sie steuerfrei, SV-pflichtig ist. Dann brauchst du für die Abrechnung nur die SV-Übernahme und machst die Pauschalsteuer komplett über die Nebenbuchführung.

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lohnexperte
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Hallo @Steuer11 ,

 

sofern die Besteuerung der Betriebsveranstaltung pauschal erfolgt, entsteht meines Wissens keine SV-Pflicht. Warum also wollen bzw. müssen Sie das der Verbeitragung unterwerfen?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

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pogo
Experte
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo @Steuer11 ,

 

sofern die Besteuerung der Betriebsveranstaltung pauschal erfolgt, entsteht meines Wissens keine SV-Pflicht. Warum also wollen bzw. müssen Sie das der Verbeitragung unterwerfen?

Wenn die Betriebsveranstaltung im letzten Jahr stattfand, muss die Pauschalversteuerung bis 28.2. des Folgejahres vorgenommen werden.

Passiert das nicht rechtzeitig, entsteht die SV-Pflicht.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @pogo ,

 

diese Konstellation ist mir auch (seit kurzem) bekannt. Aber gibt es noch andere Gründe, die ebenfalls eine Verbeitragung erfordern?

 

VG

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pogo
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Andere Gründe kenne ich nicht.

 

Ich dachte nur, dass es ungewöhnlich wäre, am 18.3. schon 3 Betriebsveranstaltungen gehabt zu haben. Aber nichts is unmöglich. 🙂

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rschoepe
Experte
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@pogo  schrieb:

Ich dachte nur, dass es ungewöhnlich wäre, am 18.3. schon 3 Betriebsveranstaltungen gehabt zu haben.


In dem Fall wäre sie auch nur (pauschal)steuerpflichtig, aber beitragsfrei. Siehe Praxis-Beispiele: Betriebsveranstaltung / 5 Mehr als 2 Veranstaltungen im Jahr | Haufe

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pogo
Experte
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Steuer11
Beginner
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Guten Morgen,

 

im Betrieb meines Mandanten wurde in 2024 viel gefeiert 😉

Hierfür ist  nach Ablauf des 28.02.2025 die Pauschalversteuerung mit SV-Pflicht notwendig.

 

Die Abrechnung der pSt in der Nebenbuchführung und die Umschlüsselung der ST/SV-Behandlung auf ST-frei und SV-pflichtig ist LODAS-systemseitig nicht zugelassen.

 

Hat vl. noch jemand eine andere Abrechnungslösung für mein Problem?

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AliV
Einsteiger
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Hallo,

um wie viele MA geht es denn? Bestünde ggf. die Möglichkeit, die DRV um einen Summenbeitragsbescheid zu bitten. Das machen die ungern, aber je nach Aufwand kann das schon mal Sinn machen, nachzufragen, ob sie so nett wären pauschal nachzuerheben. Vielleicht kommt dieses Jahr schon der Prüfer und der freut sich über das einfachste Ergebnis der Welt.

 

VG

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Steuer11 ,

 

Sie haben da ein interessantes Thema auf den Tisch gebracht. Die Problematik ist ja relativ neu und erst durch das Bekanntwerden des Urteils akut.

 

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2024/2024_04_23_B_12_BA_03_22_R.html

 

Ich meine, dass hier nun die DATEV am Zuge ist und (bitte, bitte: ganz schnell) eine Stammlohnart mit entsprechender Pauschalsteuer- und SV-Schlüsselung einrichten müsste, damit wir Anwender diese Fälle problemlos abrechnen können. Denn die Verbeitragung wird sich in der Realität nicht immer vermeiden lassen, weil die Lohnversteuerung unmittelbar im Zeitraum des lohnsteuerlichen Zuflusses mangels zeitnaher Angaben zu den Kosten u. U. unmöglich ist.

 

Bis die DATEV uns eine entsprechende Lohnart anbietet, müssen es Betroffene über die Servicekontakte zu klären versuchen.

 

VG und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

 

 

 

 

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AliV
Einsteiger
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Hallo,

so neu ist das Thema ja nicht. Die zugrundeliegende Gesetzesänderung wird demnächst 10 Jahre jung, nach einem Jahr äußerte sich die DRV zum Zweck und nach 9 Jahren war dann endlich höchstrichterlich entschieden, dass die DRV Recht behalten soll.

 

Die DRV war auch bereits emsig dabei, bei LSt-AP nachzuerheben, es würde mich auch nicht wundern, wenn das Thema nun zum Prüfungsschwerpunkt wird.

 

Ich finde nicht, dass es einfach ist, für jeden Mitarbeiter die Werte in der Abrechnung zu erfassen (je nachdem, wie viele es sind und am besten bei teambezogenen Events oder bei 3,80 EUR, die überm Freibetrag liegen, weil einer nicht kam). Bei § 37b haben wir zum Glück eine galante Lösung. Zur Not nimmt man die und nimmt die 5% Steuerdifferenz auch noch in Kauf und hat beim LSt-Prüfer "Verhandlungsmasse".

 

Dass die DATEV jede gesetzgeberische Absurdität aufnehmen muss, kann ich so nicht erkennen.

Aber es wäre natürlich nett 🙂

 

VG

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letzte Antwort am 19.03.2025 15:25:43 von AliV
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