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2020 53 Kalenderwochen - Mindestlohn - Festgehalt Berechnung

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letzte Antwort am 24.10.2022 16:16:55 von bodensee
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susanne25
Einsteiger
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Hallo,

 

Wie berechnet Ihr das Festgehalt ab 2020?

 

Die Formel der DRV für die Berechnung von Festgehalt lautet

 h / Woche  x  4,33 (13 Wochen / 3)

 

(4,33 Wochen / Monat x Mindestlohn oder  52 KW / 12 Monate x Mindestlohn)

 

Nun würde ja was ganz anderes rauskommen bei 53 KW / 12 Monate 

4,42 Wochen pro Monat und in Bezug auf den Mindestlohn wären 4,33 Wochen zu wenig.

 

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
948 Mal angesehen

Hallo,


dem Dokument Prüfhilfe Mindestlohn in DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt können Sie entnehmen, wie der Mindestlohn bei Gehaltsempfängern ermittelt wird.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Guten Tag, 

 

für mich ist das jetzt nicht wirklich die Lösung des Problems,

nachdem ich alle Mitarbeiter manuell an den neuen Mindestlohn angepasst habe, sagt jetzt die Auswertung, dass kein Mindestlohn gezahlt wird, da eben nicht mit 4,33 gerechnet wird, sondern mit den jeweiligen Arbeitstagen.

Ich kann doch nicht jedem Mitarbeiter mehr zahlen als 1811,33 €, bzw. 2.080,- € ab Oktober, nur weil LuG anders rechnet?

 

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Für mich gibt es da kein wenn und aber.

 

Der offizielle Faktor ist 4,33 (x 13 Wochen : 3 Monate).

Egal wie der monatliche Bruttolohn berechnet wird muss das bei der Gegenprüfung stimmen.

 

Bei 40 Stunden : 2.080 € monatlich.

Ist lt. Mindestlohnliste bei Lodas auch ok.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
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Also es wäre mir neu wenn ein Kalenderjahr 53*7 Tage = 371 Tage hätte. 

 

Daher 52*7 = 364 ist korrekt und damit auch 52 Kalenderwochen weil daher kommen ja die 4,33 das ist der gekürzte Bruch von 52/12 = 13/3.   Und damit wird im KJ mit 364 Kalendertagen gerechnet. 

 

Und btw  ist doch klar wenn Sie ein Gehalt durch 371 Tage teilen das dann der Taglohn geringer wird nur richtiger wird es nicht 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
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Jetzt stutze ich - wenn das Jahr 365 Tage hat, wäre dann nicht ein Tag unbezahlt (bei Februar mit 28 Tagen). Und wenn der Februar 29 Tage hat, käme man dann nicht auch 2 unbezahlte Tage?

 

Wir rechnen Mindestlohn/h x wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen : 3 Monate als Durchschnitt. Am Jahresende werden die zu bezahlenden Stunden noch einmal durchgezählt (LuG Kalendarium).

 

Wenn ich mich recht erinnere, fehlte bei uns mit unserer Durchschnittsberechnung in 2015 und 2016 allerdings jeweils ein zu bezahlender Tag. Der wurde nacherstattet.

 

Was verstehe ich falsch?

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 7
314 Mal angesehen

Wenn die Anzahl der zu bezahlenden Stunden stimmt ist m.E. alles ok , sonst " stutze" ich zurück. 

 

Sie rechnen ja auch mit 13/3 = 52/12.  Das ist ja auch die offizielle Umrechnungsvariante. Ich denke da fällt bei Umrechnung der 1 Tag bzw. alle 4 Jahre der 2. Tag oder je Jahr 1,25 unter Rundungsdifferenz. 

 

Das was stimmen muss sie zu bezahlenden Stunden und hier eben ab dem 1.10 die 12 EUR. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 24.10.2022 16:16:55 von bodensee
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