Hallo liebe Community!
Wie rechne ich einen Minijobber ab, der bei uns seinen zweiten Minijob aufnehmen will? Im ersten Minijob erhält er 90 €.
Ausserdem bezieht er auch eine Erwerbsminderungsrente.
Es geht mir um den SV-Schlüssel, ggf. Lohnsteuer und den Personengruppenschlüssel.
Vielen lieben Dank!
Karen
Der Thread wurde vom Bereich "Freie Themen" in den Bereich "Personalwirtschaft" verschoben.
Hallo.
Ob Lohnsteuer müsst Ihr doch entscheiden bezüglich pauschaler Versteuerung.
Bezüglich Rentenbefreiung musst Du Dich am ersten Job orientieren.
Ggf. die Abrechnung aus dem ersten Job mal anfordern.
Grüße
@Karen2020 schrieb:Hallo liebe Community!
Wie rechne ich einen Minijobber ab, der bei uns seinen zweiten Minijob aufnehmen will? Im ersten Minijob erhält er 90 €.
Ausserdem bezieht er auch eine Erwerbsminderungsrente.
Es geht mir um den SV-Schlüssel, ggf. Lohnsteuer und den Personengruppenschlüssel.
Du rechnest ihn ganz normal als Minijob ab, wenn er bei dir nie mehr als 466€ verdient.
Sollte er mehr verdienen und in beiden Beschäftigungen zusammen durchschnittlich mehr als 556€ pro Monat verdienen, müssen beide Beschäftigungen versicherungspflichtig abgerechnet werden. Es sind dann beides keine Minijobs mehr.
Die Erwerbsminderungsrente sollte dich nicht interessieren. Das ist das Problem des Rentners. Die Hinzuverdienstgrenze kann mit einem Minijob aber eh nicht erreicht werden.
Hallo Karen,
hier gibt es dazu die LODAS Anleitung:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1025258