Moin, Moin,
wir führen hier im Büro gerade eine Diskussion über das 13. Monatsgehalt im Baugewerbe.
Wir haben einen Bauunternehmer der ist Mitglied im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein.
Muss dieser jetzt seinen Arbeitnehmer ein 13.Monatsgehalt zahlen?
Der Tarifvertrag über das 13. Monatsgehalt ist nicht allgemeinverbindlich......
.....aber unter § 1 - (2) Betrieblicher Geltungsbereich - steht jetzt
......Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV für das Baugewerbe fallen.....seit 2020 umfasst der Tarifvertrag auch das Tarifgebiet Ost sowie Mitgliedsbetriebe des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein und der Verbände baugewerbliche Unternehmen Niedersachsen, Hessen und im Land Bremen.....
Und hier liegt unser Problem....
einige von uns sind der Meinung der AG braucht kein 13.Monatsgehalt zahlen.....da der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist.......(AG und AN sind auch nicht in der Gewerkschaft)
Andere sind der Auffassung der AG muss ein 13.Monatsgehalt zahlen, da dieser Mitglied im Baugewerbeverband SH ist und somit die Voraussetzungen für den betrieblichen Geltungsbereich erfüllt....
Über nützliche Tipps/Hinweise würden wir uns freuen...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
als Mitglied im Baugewerbeverbands Schleswig-Holstein wäre der Mandant nach einer Lesart verpflichtet das 13. Monatseinkommen zu zahlen. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen hierzu der Baugewerbeverband des Mandanten geben.
Was trifft dann auf einen kleinen Zimmermannbetrieb in Baden-Württemberg zu?
Muss der das 13. Monatseinkommen an seine 2 Mitarbeiter zahlen?
Hallo,
also prinzipiell spielt es bei solchen Zahlungen keine Rolle ob der Betrieb nur einen Mitarbeiter oder
50 Mitarbeiter beschäftigt.
Im allgemeinverbindlichen BRTV steht m.W. nichts zu einem 13. Monatsgehalt.
Vielmehr sollte man wissen ob der Betrieb in einem Verband/Innung oder ähnlichem Mitglied ist und
es dort Vereinbarungen gibt oder der Betrieb interne Vereinbarungen hat, die ein 13. Monatsgehalt beinhalten.
VG
RM
Das kommt darauf an.
Ist der AG im Arbeitgeberverband - gibt es eine Selbstverpflichtung aller Mitglieder den ausgehandelten Tarifvertrag zu erfüllen.
Ist der AG kein Mitglied ist er nur an den allgemeinverbindlcihen Baurahmentarifvertrag gebunden. Ich hab's nicht auswendig im Kopf aber ich glaube auch das dort kein 13. Gehalt vereinbart ist, das steht denke ich nur im Lohn-Gehaltstarfifvertrag und wenn der nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde gibt es keine Pflicht das 13. Gehalt zu bezahlen.
Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.