Guten Tag liebes Forum,
wir haben einen Mandanten, welches bald sein Fahrzeug abgeschrieben hat nach 6 Jahren.
Derzeit greift noch die 1% Regelung noch. Er möchte sein Fzg aber behalte. Fragt hier ob nach
dem Zeitraum der Abschreibung die 1% Regelung weiter bestehen bleibt.
Danke im Vorfeld für eure Antworten.
Hallo Taner,
die 1% Regelung bleibt auch bei einem abgeschriebenen Fahrzeug bestehen.
(Kostendeckelung beachten.)
Viele Grüße,
Stefan
die Fahrtenbuch- Methode wird sich jetzt anbieten.
Und an diesem Punkt ergibt sich faktisch durch die Kostendeckelung keine Minderung des Gewinns (USt mal außen vor), obwohl der PKW die Tatbestandsmerkmale des Betriebsvermögens erfüllt hat, ggf. zu 100% betrieblich genutzt wird und (unzweifelhaft) betrieblich veranlasste Kosten entstehen. Das Fahrzeug wird somit aus ertragsteuerlicher Sicht behandelt, als wäre es gar nicht existent, kein BV oder es würde zu 100% privat genutzt.
Der Veräußerungsgewinn ist natürlich zu versteuern.
Aus meiner Sicht nach wie vor ein Verstoß gegen das Grundprinzip der Besteuerung der Leistungsfähigkeit und logisch zudem nicht nachvollziehbar. Ja, das Fahrtenbuch kann hier Abhilfe schaffen - aber ob es anerkannt wird ist immer ein Eiertanz und kostet Zeit, Nerven und Geld.
Vielleicht der Autolobby geschuldet, damit regelmäßig neue PKW angeschafft werden.
In Zeiten von Vimcar und Co ist Fahrtenbuch gar nicht mehr so schlimm
Das stimmt natürlich, bei einer guten Softwareunterstützung ist das schon machbar.
Ich sehe aber auch immer den insgesamt steigenden und meist unproduktiven Verwaltungsaufwand an allen Ecken und Kanten und kann daher denjenigen Unternehmer verstehen, der alle möglichen Einzelschritte zur Vereinfachung wählt. Ein bisschen fällt dies auch in die Kategorie "aktives Verlernen" und KISS-Prinzip. Das Führen des Fahrtenbuches füllt das volle Glas eben noch ein wenig und kostet "etwas" (ggf. auch Geld), das Nichtführen aber eben auch.
Hallo,
subjektiv empfinde ich das auch immer ungerecht und unschlüssig. Objektiv haben wir es ja bei der Listenpreismethode mit einer pauschalierenden Vereinfachungsregelung zu tun. So gesehen ist es ja schon ungerecht, dass der Unternehmer der sein Fahrzeug zu 45% privat nutzt im Vergleich zu dem der es nur 15% privat nutzt steuerlich besser gestellt ist.
Eine ("materiell") richtigere Besteuerung böte das Fahrtenbuch - das oftmals aufgrund des erheblichen Mehraufwandes sehr unattraktiv erscheint. Allerdings ist die Führung es eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches auch kein Hexenwerk. Unterm Strich vermutlich eine persönliche Abwägungsfrage, ob es "das Wert ist"....
Und die Besteuerung stiller Reserven ist halt wie sie ist .
Viele Grüße
Christian Wielgoß