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Überzahlung Lohn, Rückforderung läuft ins Leere, SKR04

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letzte Antwort am 29.09.2020 07:43:16 von Thomas_Kahl
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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
7484 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

Mitarbeiter entscheidet sich kurz vor Monatsende nicht mehr arbeiten kommen.

Löhne sind schon überwiesen.

Ich trage als Nachberechnung unbezahlten Urlaub ein. (Anweisung von "oben".)

Somit entsteht im Folgemonat eine Überzahlung (knapp 90 Euro), die wir mehrfach eingefordert haben, aber nicht vom MA erstattet bekommen.

 

Nun schleppe ich seit Monaten die Überzahlung mit.

 

Kann ich diese ausbuchen? Und wenn ja, wohin? Diverse Foren sagen "6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen". Wir arbeiten mit dem SKR04.

 

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank! 

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
7409 Mal angesehen

Hallo,


um die automatische Verrechnung dieser Überzahlung künftig zu unterbinden, hinterlegen Sie in LODAS unter Personaldaten | Personaldaten, Register Zahlungsweise im Feld Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat Nein.


Bei der Frage, welche Kontonummer Sie für das Ausbuchen dieser Zahlung verwenden, kann ich Sie leider nicht unterstützen. Vielleicht kann Ihnen hier jemand aus der Community weiterhelfen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 5
7400 Mal angesehen

Meines Erachtens ist hier ein Ausbuchen gar nicht zulässig. Entweder der Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Betrag noch beigetrieben wird - dann gleicht er sich durch die Rückzahlung aus. Oder aber der Arbeitgeber verzichtet auf den Betrag. Dann ist das meiner Ansicht nach eine Lohnzahlung (netto) und als solche der Lohnsteuer und SV zu unterwerfen, sprich die Abrechnung muss erneut berichtigt werden.

MfG
T.Kahl
_Schnoerl_
Beginner
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Nachricht 4 von 5
7110 Mal angesehen

Hallo,

leider ist der Beitrag schon bisschen älter, vllt bekomme ich doch noch Antwort.

@Thomas_Kahl : Sie sind der Ansicht, dass aus der Überzahlung eine Lohnzahlung entsteht, die ST- und SV-pflichtig ist. Wie sicher sind Sie sich da? Gibt es da keine andere Möglichkeiten, damit dem AG nicht noch mehr Aufwand entsteht?

 

Danke für eine Rückmeldung.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 5
7043 Mal angesehen

@_Schnoerl_ 

Sorry, war eine Weile nicht hier. Wie sicher? Nicht wirklich - ich bin kein Anwalt. Aber der Arbeitnehmer hat eine Zahlung erhalten, die sich aus dem (beendeten) Arbeitsverhältnis ergibt. Für mich klingt das schon ganz stark danach, dass hier die Definition von Arbeitslohn erfüllt wird. 

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 29.09.2020 07:43:16 von Thomas_Kahl
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