Eine Mitarbeiterin ist bis 05.03.2026 in Lohnfortzahlung krank.
Vom 06.03.-27.03.2026 ging sie zur Reha und bekam Übergangsgeld.
Ab 28.03.2026 war sie weiter krank geschrieben. Was ich aber zum Zeitpunkt der Lohnabrechnung 03/2026 noch nicht wusste. Also hat sie ab 28.-31.03. weiter Gehalt erhalten.
Dies muss ich jetzt im nach hinein korrigieren da sie weiter krank geschrieben ist.
Im April kommt jetzt eine Überzahlung. Sie ist den gesamten April weiterhin Krank geschrieben.
Wird die Überzahlung dann in 05/2026 übertragen und dort abgezogen wenn sie wieder Gehalt erhält???
Wenn die Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat aktiviert ist, nimmt er die Überzahlung so lange mit in den Folgemonat, bis ein Lohn zum verrechnen da ist.
Wo aktiviere ich das?
Unter Mandantendaten > Bankverbindungen > Allgemeine Daten > Reiter Zusatzeinstellungen ==> Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat
@hexhex schrieb:Wenn die Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat aktiviert ist, nimmt er die Überzahlung so lange mit in den Folgemonat, bis ein Lohn zum verrechnen da ist.
Da sollte man aufpassen! Wenn im Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel vereinbart ist, gilt diese ebenso für die Rückforderung von Überzahlungen durch den Arbeitgeber.
Hat man eine Überzahlung festgestellt, so ist diese im besten Falle direkt zu berechnen und vom Arbeitnehmer zurückzufordern, damit man nicht als Arbeitgeber die Ausschlussfrist überschreitet.
So eine Festlegung gibt es im Arbeitsvertrag nicht.
Vielen Dank!