Hallo,
ich habe eine Frage zur Baulohnabrechnung im GaLa-Bau.
Der AG zahlt dem Stundenlohnempfänger alle Überstunden sofort aus, führt also kein AZK. Mit welcher Lohnart muss ich die Überstunden erfassen? Und muss ein Überstundenzuschlag bezahlt werden?
Beim Saison-KUG habe ich nämlich gerade das Problem, dass angezeigt wird, dass das Ist-Entgelt höher als das Soll-Entgelt ist und mir folglich kein Saison-KUG berechnet wird.
Was mache ich falsch?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich gehe davon aus, dass diese mit Zuschlag zu vergüten sind. Mehrarbeit sind alle Stunden die über die wtl. AZ hinaus geleistet werden.
Wie ist die Einstellung der Überstundenermittlung (Mandantendaten > Arbeitszeiten > Baulohn) einstellt? Wenn automatisch berechnet wird, dann wird Lodas 507/509 buchen (ich habe aktuell kein GaLa, aber ich denke es sollte identisch sein, wie Bauhauptgewerbe). Natürlich vorausgesetzt, dass die mtl. Arbeitszeiten, sowie die Soll-Arbeitszeiten als natürlich auch über das Kalendarium die tatsächlichen Stunden erfasst sind.
Wie hoch waren die KUG-Stunden? Wie hoch die Überstd.? Wenn die KUG-Std. niedriger sind als die Überstunden wurde richtig gerechnet. Überstunden werden angerechnet, so dass ggf. kein KUG mehr rauskommt.
Die Einstellung der Überstundenermittlung lautet "keine Angabe".
Wie gesagt, für den AN wird kein AZK geführt, da dies bei GaLa-Bau keine Pflicht ist. Die monatlichen Stunden erfasse ich über das Kalendarium und die Sollarbeitszeit habe ich in den Stammdaten hinterlegt. 507 und 509 sagt mir gar nichts.
Die KUG-Stunden betragen 21 Stunden und die Überstunden 24. Dann heißt das also, dass der AN aufgrund der geleisteten Überstunden an anderen Tagen kein KUG für die Tage erhält, an denen er nicht arbeiten konnte?
Der AG zahlt dem Stundenlohnempfänger alle Überstunden sofort aus, führt also kein AZK. Mit welcher Lohnart muss ich die Überstunden erfassen? Und muss ein Überstundenzuschlag bezahlt werden?
Zuschläge werden bei unseren Mandanten sehr unterschiedlich behandelt, egal ob Bauhaupt- oder -Nebengewerbe.
Die Abrechnung von Zuschlägen sollte der Mandant schriftlich vorgeben, damit tarifliche Regelungen nicht im Lohnbüro zu verantworten sind.