Liebe Community,
wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Kosten für die Auslandskrankenversicherung und ebenso für das Visum anlässlich einer USA Reise erstattet, handelt sich sich dann um steuerfreien Auslagenersatz, falls es sich um eine beruflich bedingte Auswärtstätigkeit handelt?
Angenommen der Mitarbeiter würde privat in die USA reisen und der Arbeitgeber würde dennoch die Kosten kulanterweise erstatten, dann würde nach 37b mit 30% pauschal versteuert werden?
Herzlichen Dank für Unterstützung.
Moin,
wenn es eine betriebliche Reise ist würde ich auch keine Steuerpflicht sehen.
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine private Reise übernimmt, hätte ich mit der Anwendung des §37b EStG etwas Probleme. Ich sehe hier keinen Sachbezug. Das Visum beantragt der Mitarbeiter selbst und auch die Krankenversicherung wird der Mitarbeiter selbst abschließen.
Damit liegt bei Erstattung dieser Beträge nach meiner Einschätzung kein Sachbezug sondern eine Geldleistung vor, so dass der Betrag normal steuer- und sozialversicherungspflichtig wäre.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo floreana,
bei uns wird es so gehandhabt, dass wenn der AG die Auslandskrankenversicherung bezahlt, der AN aber den Rest des Jahres ja den Vorteil dieser Versicherung auch privat nutzen kann, der Versicherungsbetrag als geldwerter Vorteil beim AN von netto auf brutto hochgerechnet wird, damit der AN keinen Nachteil hat, falls er nicht auch privat verreist und auch der Staat seinen Teil abbekommt.
Viele Grüße
Sailor
Liebe Beide!
Vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen. Der Fall gestaltet sich jetzt leider wohl doch dahingehend, dass die Reise privater Natur ist und der Arbeitgeber trotzdem die Kosten übernimmt. Dann gibt es auch gar keine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Steuern und Beiträge für ihn übernimmt?
Viele Grüße
Doch mit der "Hochversteuerung" auf brutto geht teuer immer alles
Oh ja richtig! Perfekt 😉