Hallo liebe Community,
ich habe hier folgende Situation: Ein Arbeitgeber möchte einem ehemaligen Arbeitnehmer ein ausrangiertes Notebook zu eventuell 1,- € überlassen. Das Notebook ist bereits abgeschrieben.
Was muss ich hier beachten? Über den Lohn selbst kann ich ja nichts mehr machen, da der Arbeitnehmer bereits in 2022 ausgeschieden ist.
Muss ich das nun über die Nebenbuchführung pauschal versteuern? Welche Lohnart und Konten hinterlege ich dann hier?
Ich bitte nur um ernstgemeinte Antworten. Vielen lieben Dank.
LG
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Grundsätzlich: Buchwert allein reicht nicht, was würde das Ding bei Gebrauchtanbietern noch kosten? Das wäre der geldwerte Vorteil.
lt. Haufe ist nur Übereignung (also kostenlose Abgabe), nicht Verkauf zum Buchwert, pauschal versteuerbar.
Also zur buchhalterischen Abwicklung und steuerlichen Behandlung kann ich nichts sagen.
Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass beim Verkauf von Gütern durch Unternehmen an Verbraucher ein Ausschluss der Gewährleistung NICHT möglich ist.
Nun gehe ich davon aus, dass zum Empfänger des Geräts vermutlich ein gutes bzw. freundschaftliches Verhältnis besteht, so dass die Wahrscheinlichkeit sicher gering ist, von diesem in Anspruch genommen zu werden, aber das Risiko ist halt nicht null.
Ich würde daher von vornherein empfehlen, das Gerät als defekt/Ersatzteilspender abzugeben.
Das wäre übrigens auch ein guter Ansatz, das Gerät vor der Übergabe aus dem Anlagevermögen zu nehmen, da ein defektes/unbrauchbares Gerät ja nicht mehr im Unternehmen mitgeschleift werden muss, was sämtliche komplizierten Fragestellungen zur Veräußerung gleich mit erledigen würde.
Gewährleistung bringt uns eh nur in den ersten 6 Monaten was, weil danach die Beweislastumkehr gilt, die als Verbraucher / Bürger nur sehr schwer zu beweisen / darzulegen ist. Also in den ersten 6 Monaten kann man den Händler in Regress nehmen; alles darüber macht über die Garantie mehr Sinn, die aber nur eine freiwillige Leistung der Hersteller ist, weshalb Apple hier nur 12 Monate gewährt, wo andere eher 24 Monate wählen.
Ich bin halt immer ein Freund von Mitigation - Wenn ich ein Risiko abschwächen kann, dann tue ich es - insbesondere dann, wenn es mir noch Vorteile in anderen Bereichen bietet.
Deshalb fährt man lieber Auto statt Bahn, weil man ein „zu spät kommen“ mitigieren möchte 😂.
Sie würden einen Mandanten empfehlen, zur Verdeckung von steuerlichen Sachverhalten, ein Gerät als defekt zu erklären, obwohl es funktionsfähig ist?
Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:Sie würden einen Mandanten empfehlen, zur Verdeckung von steuerlichen Sachverhalten, ein Gerät als defekt zu erklären, obwohl es funktionsfähig ist?
Wenn man mein Posting bösgläubig verkürzt darstellt, klingt das möglicherweise so, aber nein, denn ich sagte
buchstäblich an erster Stelle:
@andrereissig schrieb:Also zur buchhalterischen Abwicklung und steuerlichen Behandlung kann ich nichts sagen.
Eingangssätze überlesen sich natürlich leicht, das kenne ich aus Mails an Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens:
Schrägstrich "unbrauchbar", weil es den Leistungsanforderungen des Unternehmens nicht mehr entspricht (Performance, Auflösung, Win11-Fähigkeit). Spätestens bei letzterem Punkt ist so ein altes Gerät in der Regel ab Oktober 2025 ein Briefbeschwerer.
Nur weil ein Gerät funktionsfähig ist, ist es nicht gebrauchsfähig. Ich habe noch eine Siemens HiPath-Telefonanlage hier rumstehen. Die kriegen Sie nicht mehr an VoIP-Anschlüsse ran. Die ist funktionsfähig aber unbrauchbar. Der Wert ist Null minus Entsorgungskosten.
Drittens:
@andrereissig schrieb:Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass beim Verkauf von Gütern durch Unternehmen an Verbraucher ein Ausschluss der Gewährleistung NICHT möglich ist.
Das war das einzige Thema meines Beitrags.
Hallo @andrereissig ,
wenn @inesmattick das Thema in die Community trägt, dann hat es sicher seine Bewandtnis und er möchte wissen wie der Sachverhalt z,B. lohnsteuerlich behandelt wird.
Ich verkürze Ihren Posting nicht bösgläubig. Ich habe Sie nur gefragt, ob Sie diesen Tipp so einem Mandanten weitergeben würden. Würden Sie dies auch bei einem höherwertigen Gegenstand (z.B. PKW) als Ratschlag erteilen.
Der anzusetzende Verkehrswert richtet sich nicht danach, wieviel der Gegenstand dem Unternehmen wert ist, sondern was im allgemeinen auf dem "Markt" erzielt werden könnte.
Warum schreiben Sie Sachen am Anfang des Postings, wenn Ihre Aussage erst im weiteren Teil an Relevanz gewinnt.
liebevollen Gruß
Martin Heim
@martin65 schrieb:Warum schreiben Sie Sachen am Anfang des Postings, wenn Ihre Aussage erst im weiteren Teil an Relevanz gewinnt.
Weil sie im weiteren Teil an Relevanz gewinnt:
@andrereissig schrieb:Ich bin halt immer ein Freund von Mitigation - Wenn ich ein Risiko abschwächen kann, dann tue ich es
Hallo liebe Community,
um diese Diskussion abzukürzen, da diese vom Thema abschweift, werde ich den Wert des Notebooks über die Nebenbuchführung pauschal versteuern.
Vielen Dank euch allen.
Liebe Grüße
Ines M.