Hallo,
da die Mitarbeiter durch eine Falschschlüsselung ohne Stunden (arbeitet normalerweise 24 Stunden) in der Unfallversicherung auftauchten, habe ich diese ab 1/2020 auf wöchentliche Arbeitszeit geschlüsselt, um die Nachmeldung mit dem Januar 21 nachzuschieben. Der Mandant hat im JuniKUG gemacht. Diese Änderung des Verfahrens zur Stundenermittlung löst nun im Juni eine Nachberechnung aus. Ist das richtig? Woher kommt diese?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo,
bitte schauen Sie sich die alte und die neue Soll/Ist-Anlage an, ob sich bei den Soll-Stunden was geändert hat.
Ich bin hier wohl etwas zu unerfahren. Ich habe ja die Soll/Ist-Anlage oder die Auswertung 102 noch gar nicht, da mir die Nachberechnung in der Probeabrechnung aufgefallen ist. Da kann ich den Zusammenhang ja noch nicht herleiten oder doch?
Was steht denn zu dem Monat im Fehler/Hinweisprotokoll?
Da steht nur, dass eine automatische Nachberechnung angestoßen wurde
und was genau wurde nachberechnet? Welche Änderungen gab es?
Können Sie vielleicht einen Screenshot der geänderten Bruttobezüge machen (also ohne persönliche Daten des AN oder AG)?
@Katharina12 schrieb:Ich bin hier wohl etwas zu unerfahren. Ich habe ja die Soll/Ist-Anlage oder die Auswertung 102 noch gar nicht, da mir die Nachberechnung in der Probeabrechnung aufgefallen ist. Da kann ich den Zusammenhang ja noch nicht herleiten oder doch?
Bei der Probeabrechnung mit KUG-Stunden ist die Soll/Ist-Auswertung immer als zweite Seite dabei.