abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Änderung des voraussichtlichen Entbindungstermins

11
letzte Antwort am 15.04.2021 16:08:26 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 12
822 Mal angesehen

Liebe DATEV Community!

 

Eine Mitarbeiterin teilte als voraussichtlicher Entbindungstermin den 14.11.21 mit.  Somit errechnete sich die Mutterschutzfrist vom 03.10. bis 09.01. Dazu bekam sie einen Beschäftigungsverbot vom 29.03. bis 02.10. Es wurde die Lohnabrechnung durchgeführt und entsprechender Antrag auf AAG vom Programm erstellt.

Danach hat sie einen anderen voraussicht. Termin angegeben - den 19.11.21. Ich habe im Programm die Angaben geändert und neue Abrechnung gemacht. Der Antrag auf AAG ist aber unverändert geblieben - da steht wie vorher der Entbindungstermin 14.11.21 bzw. der Beschäftigungsverbot bis 02.10. Das darf aber nicht sein oder? Woran liegt das?

Rk154
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 12
818 Mal angesehen

Sie müssen die Buchungen für den Kalender übernehmen. 

0 Kudos
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 12
806 Mal angesehen

Könnten Sie bitte erklären, was Sie hier meinen?

0 Kudos
Rk154
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 12
797 Mal angesehen

Wenn Sie unter Stammdaten / Besonderheiten / Mutterschutz die Daten erfasst bzw. geändert haben, müssen Sie rechts neben Mutterschutz-Nummer noch den Button "Übernahme Kalender" klicken. Ist der Kalender bereits bebucht, lassen sie die Daten überschreiben. Insbesondere den veränderten Bereich gilt es aber trotzdem nochmals zu prüfen ob nun alles passt. 

0 Kudos
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 12
788 Mal angesehen

Bei mir heißt das "Übernahme in Fehlzeiten". Das habe ich schon geklickt. In "Fehlzeiten" stehen also die richtigen Angaben. Das Problem bleibt aber trotzdem.

0 Kudos
Rk154
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 12
780 Mal angesehen

Welches Programm nutzen Sie denn? Ich schreibe über Lohn und Gehalt.

0 Kudos
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 12
777 Mal angesehen

LODAS

0 Kudos
Rk154
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 12
775 Mal angesehen

Da bin ich raus. Tut mir leid!

0 Kudos
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 12
773 Mal angesehen

Trotzdem danke!

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 10 von 12
763 Mal angesehen

Hallo Amira,

 

der Ausweis bei LODAS ist korrekt.

 

Entscheidend beim Mutterschutz ist immer der erste vom Arzt bestätigte Entbindungstermin.

In Ihrem Fall also der 14.11.2021. Somit Beschäftigungsverbot bis 02.10.2021 und danach

Mutterschaftsgeld.

Da sich Kinder in den wenigsten Fällen an den Entbindungstermin halten, müssen Sie bei

der Geburt des Kindes dann den tatsächlichen Geburtstermin schlüsseln, damit die

8 Wochen danach korrekt ermittelt werden können.

Damit ist gewährleistet, dass die Mutter immer für die 6 Wochen "vor" und die 8 Wochen "nach"

der Geburt ihr Mutterschaftsgeld erhält.

In Ihrem Fall erhält sie dieses dann sogar für 6 Wochen plus 5 Tage "vor" der Geburt.

 

Gruß

 

0 Kudos
Amira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
752 Mal angesehen

Hallo,

 

das ist mir klar. Aber die Lohnerstattung an AG während des Beschäftigungsverbots erfolgt dann nur bis 02.10. wie an die Krankenkasse gesendet wurde, und nicht bis 07.10. Das meinte ich mit meiner Frage.

0 Kudos
coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 12 von 12
746 Mal angesehen

Das ist auch korrekt so.

 

Damit Sie sich sicher sind : Besprechen Sie den Vorgang mit der zuständigen Krankenkasse der Mitarbeiterin

und teilen Sie hier dann das Ergebnis mit.

 

0 Kudos
11
letzte Antwort am 15.04.2021 16:08:26 von coester
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage