Hallo alle zusammen,
kann mir jemand bei folgenden Sachverhalt helfen:
ArbN ist eigentlich am 15.09.22 ausgetreten, nun in 09/23 gibt es einen Gerichtsentschied, der besagt, dass der Austritt nun doch erst der 31.10.22 war. Ich möchte daher für die NB in 10/22 die Steuerdaten auf 6 und Nebenarbeitgeber ändern, allerdings übernimmt Lodas es mir nicht in die Probeabrechnung....hat jemand Ideen?
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die ELStAM-Daten für 2022 spielen bei einer Nachzahlung keine Rolle.
Aufgrund des Zuflussprinzips ist das Entgelt nach den Merkmalen des Auszahlungsmonats abzurechnen und auch auf einer LSt-Bescheinigung 2023 auszuweisen.
Grundzüge hierzu sind im Dokument Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen - DATEV Hilfe-Center beschrieben.
Wenn Sie eine Nachberechnung für 2022 erfassen, wird dies vom Programm grds. automatisch richtig behandelt. Die LSt wird dann in der aktuellen Abrechnung berechnet. Da die Abrechnung in 2023 als Einmalbezug erfolgt, müssen Sie die entsprechenden Daten für die LSt-Berechnungen bei Einmalbezügen erfassen
Ok vielen Dank und welchen Betrag trage ich dann in dem Reiter Eimalbezug ein? Den Nachberechnungsbetrag aus 09/22 und 10/22? Das verwirrt mich noch etwas.
Die möglichst genaue Ermittlung ist auch immer der schwierigste Teil.
Siehe hierzu auch Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center Abschnitt 2.4.1 Fall 5 vermtl. Variante 2.
Puh perfekt danke ich versuche das dann mal so.
VG