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Änderung der Datenschutzrichtline von DATEV

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letzte Antwort am 23.02.2021 19:25:21 von t_r_
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 31 von 38
603 Mal angesehen

OK, die Schufa ist das beste Beispiel, dass wir es hier genauso gut können, wie die Amis. Oder sogar schlimmer?!

 

Hier sollte sehr stark gekehrt werden. Versuchen ja die Verbraucherschützer. Mal mit mehr und leider auch häufiger mit weniger Erfolg.

 

"Kundenbindungsprogramme", ob Deutsch, ob Ami und Ähnliches ist ja etwas ganz anderes als die Datev.

 

Sei's drum, ich glaube trotzdem das hier die Datensicherheit in Deutschland höher ist und die Datev meiner Ansicht nach hier noch ein Stück drüber seien sollte, vor dem Hintergrund der Daten, die sie speichert und auch dem Renomee das die Datev und wir Berater, was auch die Verschwiegenheit angeht, genießen.

 

Denken Sie nur an den Wirbel, den die Datev richtigerweise mit Zugängen usw. veranstaltet. Da passt die Offenheit, mit der hier vergleichen wird, nicht zusammen.

 

 

 

chrisocki
Experte
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Nachricht 32 von 38
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Hi,

 

ich würde mal behaupten, dass die Amis & Co. deutlich schlechtere Datenschutzvorgaben haben, wie wir in Deutschland. Ob das gut oder schlecht ist, liegt im individuellen Interesse des Einzelnen. 

 

Was das Originalthema angeht: DATEV wird mit Sicherheit keine Daten an Externe verkaufen. Aber je nach Projekt in der Entwicklung sind auch externe Berater mit am Start. Und dann braucht DATEV hier im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung mit den einzelnen Nutzern. 

Auch wenn die externen Berater anonymisierte Daten bekommt, kommt DATEV hier nicht um eine Einverständniserklärung bzw. AGB herum. Sie kann aber auch genauso wenig heute schon sagen, wer wann welche Arbeit an welchem Projekt oder welcher Entwicklung beteiligt ist.

 

Insofern ist die allgemein gehaltene Erklärung (Dritte) weitreichend und nichts aussagend, aber nachvollziehbar.

 

Ich persönlich, gebe DATEV hier meinen Vertrauensvorschuss. Sowohl als AG, als auch als AN.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 33 von 38
578 Mal angesehen

@chrisocki  schrieb:

Hi,

 

ich würde mal behaupten, dass die Amis & Co. deutlich schlechtere Datenschutzvorgaben haben, wie wir in Deutschland.

 

Das glaube ich auch.

 


@chrisocki  schrieb:

 

 

Ich persönlich, gebe DATEV hier meinen Vertrauensvorschuss. Sowohl als AG, als auch als AN.

 


Persönlich bin ich bei Ihnen, dass hilft mir nur leider nicht immer bei Mandanten und deren Arbeitnehmern.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 34 von 38
500 Mal angesehen

Hallo Community,


wie versprochen, melde ich mich nochmal zu dem Sachverhalt:


Die Datenschutzprinzipien wurden am 15.05.2020 geändert. Die Datenschutzprinzipien wurden dabei an die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 der DSGVO angepasst. 


Inhaltlich wurden folgende Punkte geändert bzw. ergänzt:


3 b) Daten, die DATEV aufgrund Ihrer Nutzung der Webseite mit Zugriffsschutz erhält
Der Aufbewahrungszeitraum für nutzungsspezifische Detailinformationen wurde auf 30 Tage erhöht. 


3 d) Daten, die DATEV weitergibt
• Weitergabe der Information über den Zeitpunkt einer Account-Wiederherstellung 
• Weitergabe der Information über eine von Ihnen veranlasste Änderung der Zugangsdaten


DATEV verarbeitet die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Arbeitnehmer online weder für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, noch für Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung.


Weitere Details können Sie auch dem Dokument 1001772 - Datenschutz-Steckbrief Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" entnehmen.

 

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt aufklären.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
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Nachricht 35 von 38
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Hallo Frau Müller,

 

vielen Dank für die schnelle Aufklärung.

 

Ist bekannt, ob die ANO nutzenden Berater auch informiert wurden? Ich habe zumindest nichts gelesen.

 

War die letzte Änderung tatsächlich am 15.05.2020?

 

@prugger, dann wäre der Arbeitnehmer doch etwas spät dran, dass ihm das auffällt.

 

Viele Grüße

T. Reich

wielgoß
Experte
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Nachricht 36 von 38
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Hallo Frau Müller,

 

besten Dank, nun ist der 🌬 im 🚰  hoffentlich beendet 🤗.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 37 von 38
322 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

 

ja, die letzte Änderung war tatsächlich am 15.05.2020. Eine aktive Information an die ANo nutzenden Berater gab es zu dieser relativ kleinen Anpassung damals nicht. Wir schauen uns dieses Vorgehen aber nochmal an.

 

Jetzt habe ich aber erstmal noch einen kleinen Hinweis in eigener Sache: Ich bin in den kommenden Tagen mal nicht im Home Office, sondern vor allem in der Sonne. 🌞

Meine Kolleginnen und Kollegen sind für Sie da, wenn noch was offen sein sollte. 

 

Bis bald.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
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Nachricht 38 von 38
317 Mal angesehen

Hallo Frau Müller,

 

vielen Dank für die (wie immer) schnellen Informationen von Ihnen. 😀

 

Ich wünsche Ihnen dann schöne Tage in der Sonne, Lassen Sie immer genug Abstand, damit nicht nachher bei der Bräunung so ein hässlicher Rand von der Maske ist. 😉

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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letzte Antwort am 23.02.2021 19:25:21 von t_r_
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