Hallo Zusammen,
wir haben ein Mandatsende per 31.08.2022. Ich würde die EPP einbehalten wollen und dieses dem neuen Abrechner überlassen. Bin ich richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja das ist so richtig.
Sorry ich muss nochmal einlenken. Ich würde die EPP nicht einbehalten und das dem neuen Abrechner überlassen. Ähnlich dürfte es ja mit Austritten im August sein.
Sie müssen die EPP aber einbehalten, da diese bei einer monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung zwingend mit dem August an das Finanzamt gemeldet werden muss. Sollten Austritte im August bekannt sein, dann müssen Sie für diese Mitarbeiter den Anspruch deaktivieren.
Genau, ich deaktiviere für den August für alle Mitarbeiter den Einbehalt, da diese ja zum 31.08. austreten.
Haben Sie jetzt ein Mandatsende zum 31.08.2022 oder eine Betriebsaufgabe zum 31.08.2022.
Bei einem Steuerberaterwechsel werden die Mitarbeiter nicht abgemeldet. Hier passiert entweder ein Mandantenübertrag wenn der Folgeberater mit dem gleichen Lohnabrechnungsprogramm abrechnet oder Sie müssen ein Systemwechsel durchführen. In beiden Fällen gibt es keine Abmeldung und Sie müssen die EPP im August berücksichtigen.
Bei einer Betriebsaufgabe werden alle Mitarbeiter abgemeldet und die EPP nicht abgeführt.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das Mandat wird bei uns zum 31.08. beendet und die MA gehen in eine andere Gesellschaft. Insofern habe ich beides!
Die MA wechseln den AG zum 01.09. d. h. Austritt zum 31.08. und das Mandat wird beendet zum 31.08.
Ergo kein Einbehalt EPP.
Den Fall würde ich persönlich beim BMF mal anfragen. So wie es sich anhört handelt es sich eventuell um einen Betriebsübergang. Nicht das es hier eventuell hinsichtlich der EPP auch Besonderheiten gibt. Schließlich kostet Fragen nichts.
Aber vielleicht denke ich auch zu umständlich.
Ich habe gerade ans Bundesfinanzministerum geschrieben, da dauert die Rückantwort nur 4 Wochen ;). Also ich entscheide mich für die Variante, kein Einbehalt EPP im August.
gegebenenfalls müsste der Abrechner der neuen Firma eine manuelle Lohnsteueranmeldung (bei Datev über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung) für August für die neue Firma nur mit der EPP abgeben. Denn bei Eintritt zum 1.9.22 liegen die Voraussetzungen beim neuen Arbeitgeber ja vor.
Elster macht Freude 😉