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Energiepreispauschale Ansprüche

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letzte Antwort am 15.08.2022 12:38:41 von lohnhilfe
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo liebe Gemeinde,

 

ein Thema was uns glaub alle belastet bzw um die Ruhe bringt, die Energiepreispauschale.

 

ich bin soweit, dass ich alle Minijobber angeschrieben hab - Rentner-Schüler-normal: alle mit Bestätigung bekommen die Pauschale.

 

Elternzeit: brauhe ich einen Nachweis habe ich gelesen? Wie handhabt ihr das?

 

Beschäftigungsverbot und Mutterschutz haben genauso Anspruch.

 

Aber was ist mir Langzeitrentnern - die befristet oder unbefristet - Rente beziehen wegen Erwerbsminderung?

 

Danke für Antworten von denen die schon soweit sind 😞

 

 

 

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Elternzeit: Kopie vom Bescheid, zumindest eine Seite mit Namen und Auszahlungsdaten, so dass 2022 als Bezugsjahr erkennbar ist. Foto per Mail reicht. Beträge dürfen natürlich geschwärzt werden.

 

EU/EM-Renten: sind nicht explizit genannt als mögliche Empfänger in den FAQs, würde ich nicht mitzählen.

LG
VM
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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
456 Mal angesehen

Aber was ist mir Langzeitrentnern - die befristet oder unbefristet - Rente beziehen wegen Erwerbsminderung?

Wenn die Langzeitrentner ein Minijob (Steuerkarte bzw. schriftliche Bestätigung erstes Dienstverhältnis) oder noch eine sv-pfl. (Teilzeit)-Beschäftigung (Steuerkarte) ausüben, haben die auch den Anspruch.

 

Wenn diese noch als arbeitsunfähig gelten, dann i. d. R. nicht, da nur Empfänger von Ersatzleistungen (wie Krankengeld, Elterngeld, etc.) berechtigt sind. Notfalls müsste diese Ersatzleistung nachgewiesen werden.

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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
431 Mal angesehen

Danke, hab jetzt alle in Elternzeit angeschrieben. Ist ja zum Glück alles ganz unbürokratisch...

 

EU/EM Rentner schließe ich jetzt auch aus, danke!!

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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
424 Mal angesehen

Danke für die Antwort. Nein kein Minijob, sind im ruhenden Beschäftigungsverhältnis aber mit EM Renten Bescheid. Und was ist aber mit denen die beim AA gemeldet sind und aus dem Krankengeld raus sind?

 

Und dabei fällt mir eine weitere Frage auf, muss ich bei allen die Krankengeld beziehen auch einen Nachweis anfordern? Habin der Regel Krankenscheine....das dürfte doch reichen?! Oh weia...

 

Danke

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 6
374 Mal angesehen

EPP / Aussteuerung aus Krankengeldbezug - DATEV-Community - 302549

 

zum Krankengeldende wird ja von den Krankenkasse die entsprechende SV-Meldung angefordert, wofür man umschlüsseln muss, das ist also aus dem Programm ersichtlich. Nur Elterngeldzeitraum und Elternzeit sind nicht immer gleich, daher ein Nachweis notwendig.

LG
VM
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letzte Antwort am 15.08.2022 12:38:41 von lohnhilfe
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