Hallo,
wir nutzen die automatische Fristerledigung bei elektronischen Einsprüchen, die direkt aus der Frist angesteuert werden.
Ist es möglich einzustellen, den Bearbeitungsstand dann nicht auf "erledigt", sondern auf "Einspruch", zu setzen?
Danke aus Leipzig
Nachricht wurde nach Office Management verschoben Michael Grohganz DATEV e.G.
Hallo Frau Rüdel,
die Einstellung für den Bearbeitungsstand betrifft alle Fristen, egal wie diese erledigt werden. Eine Einstellung nur für die Erledigung aus dem Einspruch heraus gibt es nicht. Über den Dialog "Fristvorgang abschießen" muss der Bearbeitungsstand manuell auf Einspruch geändert werden.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Schade. 😞
Vielen Dank. Ist es dann ebenfalls wie bei händischer Einstellung so, dass, wenn der Bearbeitungsstand VOR Fristerledigung auf bspw. "Einspruch" geändert wird, der Bearbeitungsstand erhalten bleibt?
Hallo Frau Rüdel,
nein, da Sie beim Einspruch mit Fristvorgang abschließen arbeiten, müssen Sie in diesem Dialog den Bearbeitungstand auf Einspruch setzten.
Der Bearbeitungsstand Einspruch bleibt dann unverändert, wenn mit Frist erledigen gearbeitet wird.
Viele Grüße
Birgit Lehner