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Zusammenführen von Beraternummern

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letzte Antwort am 17.03.2021 10:12:48 von kallebarlage
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kallebarlage
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo in die Runde,

 

in unserer Kanzlei werden mehrere Beraternummern geführt 4711 (Zentrale), 4712 Niederlassung A, 4713 Niederlassung B.

Nun ist gewünscht, die Beraternummern 4712, 4713 in die Zentrale Beraternummer 4711 zu überführen - warum auch immer. Ich denke wir sind nicht die erste Kanzlei, die derartige Konsolidierungen planen und durchführen möchten. Gibt es hierzu eine gut dokumentierte Vorgehensbeschreibung? Ich bin im Dokumentendschungel leider nicht so wirklich fündig geworden. Kann hier jemand mit Informationen und Hinwiesen behilflich sein?

Mit freundlichen Grüßen

 

Karlheinz Barlage

marcohüwe
Meister
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Nachricht 2 von 5
553 Mal angesehen

Hallo,

 

kennen Sie diese Dokumente:

 

Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basis-Nummer) innerhalb der Mitgliedschaft ändern

 

Datenbestände zusammenführen

 

Fusion und Trennung von Daten (datev.de)

 

Genereller Tipp: ich würde mir hier aufgrund der Komplexität und Abhängigkeiten von Anfang Unterstützung von DATEV holen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 5
551 Mal angesehen

Da kann ich @marcohüwe nur zustimmen 👍. Das würde ich nie ohne DATEV Support machen; zumal man im Bereich der Rechnungsschreibung ebenfalls einiges beachten muss und gerade die Rechnungsnummer niemals doppelt vorkommen darf und daher die höchste aufwärts auch für die anderen Standorte genommen werden muss. 

 

Hinzu kommen die Berechtigen der SmartCards / SmartLogins und auch bei RZ-Abos bin ich schon mal böse auf die Nase gefallen ...

 

Auch mit Info-DBs hat man da wohl nicht den großen Überblick, wie ihn DATEV hat; wenn DATEV nicht gar eigene Checklisten für so ein Vorhaben hat.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
541 Mal angesehen

@metalposaunist @marcohüwe 

 

definitiv. Letztendlich, aus eigener Erfahrung, ist allein der Zweck des DATEV-Supports dann erfüllt, wenn Dinge klar werden, die vorher nicht bedacht wurden, bei vermeintlich bester eigener Planung.

 

Letztendlich ist es ja nur ein Zusammenfassen von Datenbeständen. 

 

Die Zusammenlegung der der EO-Stammdaten und der Anwendungsdaten lässt sich ja planen und dann umsetzen. 

 

Ob man die Rechnungshistorie dann auch noch zusammenbekommt (gleiche EO-Systeme), ist dann wirklich ne  Frage an einen DATEV-Spezialisten....

 

Also ich kann den damaligen Beratungstag als wissenserweiternd bezeichnen.

 

 

kallebarlage
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
471 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die schnellen und zielführenden Rückmeldungen in dieser Sache. Ich bin immer wieder froh, gute und hilfreiche Hinweise von erfahrenen Praktikern in diesem Forum zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karlheinz Barlage

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letzte Antwort am 17.03.2021 10:12:48 von kallebarlage
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