Anders als bei den Papierrechnungen, lässt sich das ZUGFeRD-Formular verständlicherweise nicht willkürlich anpassen.
Es fehlt allerdings die Anrede, was ziemlich unprofessionell wirkt.
Das betrifft sowohl die Empfänger- als auch die Absenderadresse
Das sind zb Praxis, Stiftung, Grundstücksgemeinschaft, Firma, Herrn usw.
Gibt es Tricks, wie ich diesen Wert aus den Stammdaten in das Rechnungsformular für ZUGFeRD übernehmen kann?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Liebe DATEV,
bitte ermöglicht es einfach, die ZUGFeRD- Information in die bestehenden Rechnungsformulare mit aufzunehmen.
Die Kanzlei- Rechnungen haben einen Briefkopf und in den Rechnungszeilen sind gewisse Dinge angepasst, so daß z.B. das Leistungsdatum "Monat YY" angedruckt wird und nicht der konkrete Tag.
Wir wollen natürlich die unveränderte Standard- ZUGFeRD- Information zum individuell designtem Rechnungsformular. Sollte es Differenzen geben, dann ist das natürlich unser Verantwortungsbereich, das im Formulardesign zu fixen.
Solange das nicht funktioniert, können wir aus Design- Gründen keine ZUGFeRD- Rechnungen herausgeben.
DANKE.
Hallo,
einen Trick gibt es nicht. Wir haben die Anrede schon auf der Liste und werden die Funktionen bei E-Rechnung nach und nach erweitern.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Ist schon absehbar, wann die Anrede der Transport-E-Mail beeinflusst werden kann?
Welche Daten zieht sich das System aktuell:
- bei Unternehmen
- Einzelunternehmern
- nat. Person Zusammenveranlagten Ehegatten
- nat. Person Einzelveranlagten
Im Moment wird gerade analysiert. Die Funktionen bei E-Rechnung werden nach und nach erweitert. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Aktuell wird immer der Rechnungsempfänger herangezogen, der im Mandanten hinterlegt ist oder der individuell in den Grundwerten der Rechnung in der Registerkarte Mandantendaten hinterlegt ist.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Bitte analysieren sie auch, ob nicht dem bestehenden individuellen Rechnungsformular die ZUGFeRD- Information einfach still und leise beigefügt werden kann. Gerne auch mit einem dutzend Warn- und Hinweisschildern, die der Admin abnicken muß.
Es muß einfach sichergestellt werden, daß die digitale Information dem Gedruckten entspricht.
Wer kann das aber besser abschätzen, als der Admin der Kanzlei?
Eine lediglich aufgehübschte DATEV- Standard- Rechnung sollte doch kein Problem darstellen.
Gibt es hierzu schon was neues?
Bei uns werden immer noch die Anrede ect. bei Zugferd Rechnung nicht übernommen
Hallo,
ja, bezüglich Anrede gibt es einen aktuellen Stand.
Im Standard der E-Rechnung existiert die Anrede nicht. Deswegen wird die Anrede auch nicht aus den Mandanten-Stammdaten für die E-Rechnung verwendet.
Aktuelle Informationen finden Sie immer in folgenden Dokumenten:
Schöne Grüße und schöne Feiertage
Kerstin Schulz
DATEV eG