In der Rechnungsschreibung kann ich die Zeitabrechnung 'H' wählen, zu dieser ist aber anders als zu 'Z' (der die Einheit 'Std' zugeordnet ist) keine Einheit zugeordnet, so dass die Anzahl halber Stunden ohne Einheit unter 'Gegenstandswert' steht was einigermassen in die Irre führt: Kann mir jemand sagen wo man (diese) Einheit(en) nachpflegen kann? Finde dazu leider nichts...
Hallo R_B,
ich muss um etwas Geduld bitten, wir prüfen Ihre Anfrage aktuell noch und melden uns so schnell wie möglich.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo R_B,
die technische Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, wohl aber den Hinweis geben, dass die Abrechnungseinheit von angefangener "halben Stunden" als Stundensatz wohl einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten wird. So hat etwa das OLG München entschieden, dass eine Honorarvereinbarung mit einem Abrechnungstakt von 15 min. wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Der BGH hat die Revision gegen das Urteil zurückgewiesen. (Urteil vom 13.02.2020, Az. IX ZR 141/19).
Nun der § 13 StBVV spricht halt explizit von angefangenen halben Stunden weshalb das manche Mandanten halt auch gerne so wiedergegeben sehen, und es ja auch von Datev als Abrechnungart 'H' in den Positionen auch explizit angeboten wird - nur leider ohne jede Einheit was sicherlich noch viel justitiabler ist...
Ansonsten müsste DATEV ja ohnehin die Abrechnungsart 'H' entfernen.
Der 13 StBVV stand in der Entscheidung nicht zur Debatte, dennoch meine ich aus der Vielzahl von Entscheidungen zu dieser Thematik herauslesen zu können, dass zu Starke Abweichungen zwischen tatsächlichem Zeitaufwand und abgerechnetem Zeitaufwand von der Justiz grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der AGB-Kontrolle extrem kritisch gesehen werden.
Mein Hinweis war auch nur als Randbemerkung gedacht um das Problem ins Bewusstsein zu rufen. Wie Sie damit umgehen, liegt in Ihrer Kompetenz und Verantwortung.
Hallo R_B,
bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung. Wir haben hier eine Unschärfe im Programm und haben dies für eine nächste Version eingeplant. Informationen zu den Inhalten in neuen Versionen finden Sie immer in folgenden Dokumenten:
Eigenorganisation compact - 1022050
Eigenorganisation classic - 1022051
Sie können sich bis dahin behelfen, indem Sie die Standardgebühr im Standardpositionsdienst auf eine neue Nummer kopieren, keine Rundung einstellen und diese Gebühr in der Rechnung verwenden.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Ich 'behelfe mich' ja bereits, aber es ist mir wirklich nicht so ganz verständlich wieso der Text einer (noch dazu gesetzlich vorgesehenen wenn auch zugegebenermassen etwas seltsamen) Einheit nirgendwo gepflegt werden
kann...?
Trotzdem aber jedenfalls vielen Dank für Ihre Mühen die Links auf die Hilfeseiten und die guten Absichten für kommende Versionen!