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Wechsel des Steuerpflichtigen in den zentralen Stammdaten

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letzte Antwort am 16.08.2021 08:58:04 von siemonsen
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nadimb
Meister
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Da die Suche im neuen Help-Center ganz witzige Treffer, aber keine brauchbare Antwort liefert, wollte ich hier mal nach Erfahrungen in der Umsetzung fragen.

 

nadimb_0-1628714496296.png

 

Wie hinterlegt ihr folgenden Fall in den zentralen Stammdaten:

 

- Ehepaar wird jahrelang durch die Kanzlei betreut, wobei dafür federführend die Frau mit eigenem Betrieb verantwortlich ist

- Ehepaar lässt sich scheiden. Ehemann als "Steuerpflichtiger" lt. Stammdaten will sich - verständlicherweise - wo anders betreuen lassen. Ehefrau will bleiben

 

Wie löst ihr diesen Fall in den Stammdaten?

 

Den Ehemann "löschen" halte ich aus diversen Gründen für "falsch". Kann mich aber auch irren und lasse mich gerne eines Besseren belehren.

 

Freue mich über Ideen, die smart umzusetzen sind.

 

Danke.

 

LG

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

jejo
Aufsteiger
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So könnte es klappen ...

 

Mantelbogen1.PNG

 

Mantelbogen2.PNG

 

Dazu folgendes Dokument ...

 

Stammdatenabgleich Einkommensteuer: Stammdaten beim Tod des Ehemanns anpassen - DATEV Hilfe-Center

 

Warum DATEV hier im Titel nur vom Tod und nicht auch von der Scheidung spricht ist meines Erachtens ein wenig "unglücklich" ...

 

 

nadimb
Meister
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Danke! Das Dok hatte ich auch und hab auch darüber nachgedacht, es analog anzuwenden.

 

Würde wohl funktionieren. Passt aber leider rein gar nicht zu unserem Kanzleiprozess der zentralisierten Pflege von zentralen Stammdaten. Automatisches Rückschreiben aus den Steuerprogrammen haben wir extra unterbunden.

 

Ich bin schon eher auf dem Trichter, die Ehefrau unter neuer Nummer neu anzulegen. Auch nicht sonderlich schön. Würde meiner Phantasie nach aber funktonieren.

 

Es sei denn, ich übersehe etwas? 

LG

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

guenther
Erfahrener
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Ich würde auch:

 

- die alte Md-Nr. inaktiv setzen

- neuen Mandanten anlege - mit bestehendem Adressat der Ehefrau (wichtig), sonst gibt es Adressdubletten

- die ESt entweder "umarbeiten" oder neu erfassen (das dauert i.d.R. auch nicht so lange)

 

So machen wir das beim Tod des Ehemannes, Scheidung ist hier analog.

mfg Thomas Günther
siemonsen
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich würde, da wir das automatischen Zurückschreiben auch inaktiviert haben, folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:

 

1.) Der Admin in der Kanzlei kann in der Regel immer noch zurückschreiben.

2.) Mein Favorit: In den Stammdaten auf der Startseite bei Natürliche Person die Verknüpfung Steuerpflichtiger/Ehegatte beide lösen und dann den Adressat Ehefrau als Steuerpflichtige neu verknüpfen. Ob der unverknüpfte Adressat dann gelöscht wird auf Dauer, kann man immer noch entscheiden.

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letzte Antwort am 16.08.2021 08:58:04 von siemonsen
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