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Storno Rechnung Rechnungsschreibung in DMS

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letzte Antwort am 26.04.2021 17:13:21 von Kerstin_Schulz
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schad
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

wenn im Rechnungsschreibungsprogramm eine Rechnung an den Mandanten storniert werden muss, wird diese Rechnung nicht in der DMS abgelegt und nicht in der Fibu bei uns berücksichtigt

 

Die Einstellungen unter "Kanzleidaten/Grundwerte/Standardwerte/Haken bei Verarbeitete Rechnungen automatisch in DMS ablegen" sind so hinterlegt.

 

Was muss ich tun, damit auch die Storno Rechnungen in der DMS abgelegt werden.

 

Vielen Dank

 

 

einmalnoch
Experte
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Nachricht 2 von 18
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Salopp gesagt, einfach drucken.

 

Die Stornierung wirkt nur auf die internen Vorgänge der Rechnungsschreibung mit der Übergabe an Rechnungswesen nach bestimmten Regeln. Wird die Stornorechnung dann nicht mit Wiederholungsdruck ausgegeben kommt diese auch nicht in das DMS.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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schad
Einsteiger
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Nachricht 3 von 18
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Hört sich gut an...

 

aber auch nach dem Drucken ist diese Rechnung nicht in der DMS.

 

Muss man sonst noch irgendwo einen "Haken" setzen?

 

Vielen Dank schon mal

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aschreiber
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Hallo,

 

in EO comfort gibt es diese Einstellung:

Unbenannt.PNG

 

 

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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schad
Einsteiger
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Wissen Sie auch, wo dies bei EO classic zu finden ist?

 

Vielen herzlichen Dank

 

Ines Harnack-Schad

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aschreiber
Fachmann
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Leider nicht

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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schad
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Trotzdem vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

 

Viele Grüße

Ines Harnack-Schad

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einmalnoch
Experte
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Sie finden das in classic unter "Kanzleidaten", "Grundwerte" gleich auf dem Reiter "Standardwerte". Ihre Einstellungen dort sind richtig, sonst würden Ihre normalen Rechnungen nicht ins DMS übertragen werden.

 

Nun hatte ich lange keine Stornorechnung mehr und habe es mal "provoziert", das Ergebnis war, das keine Übergabe stattfand. Irgendwann hatte es mal so funktioniert.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

aus Rechnungsschreibung und Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle kann eine Stornorechnung nicht automatisch an das Dokumentenmanagement übergeben werden.


Sofern es sich bei der Ursprungsrechnung, auf deren Basis die Stornorechnung erstellt wurde, NICHT um eine ZUGFeRD oder Digitale Rechnung handelt, können Sie ein PDF-Exemplar der Stornorechnung erzeugen (Rechnung mit Status S unter Alle Rechnungen) und die PDF-Datei manuell im Dokumentenmanagement ablegen.

Eine Anleitung hierzu finden Sie im Dokument 1007761 .

Für ZUGFeRD oder Digitale Rechnungen ist dieses Vorgehen nicht möglich.

 


Eine Anleitung, wie Sie den Storno-Fibu-Buchungssatz (sofern dieser übergeben wurde) manuell mir der Rechnung verknüpfen, finden Sie im Dokument 1007776.


Weitere Informationen betreffs der Auswirkungen bei Stornorechnugen finden Sie im Dokument 1004449.

 

Als Alternative zur Stornorechnung kann eine Gutschrift oder Korrekturrechnung erstellt werden.
 1003899 - Gutschriftrechnung erstellen
 1003900 - Korrekturrechnung erstellen

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

r_schnieders
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Hallo Frau Schulz,

 

wie soll man dem Mandanten dann eine Storno-Rechnung zukommen lassen, wenn man sie vorab im ZUGFeRD-Format erstellt und versandt hat? Dazu sind wir schließlich verpflichtet. Wie stellt Datev sich das vor?

 

Danke für Ihre Antwort!

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einmalnoch
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@r_schnieders  schrieb:

Hallo Frau Schulz,

 

wie soll man dem Mandanten dann eine Storno-Rechnung zukommen lassen, wenn man sie vorab im ZUGFeRD-Format erstellt und versandt hat? Dazu sind wir schließlich verpflichtet. Wie stellt Datev sich das vor?

 

Danke für Ihre Antwort!


Der Mandant bekommt ja sein Zugpferdchen nur Ihr DMS bekommt nicht davon mit. Ist nicht gut weil es unnötige Arbeit durch Digitalisierung schafft. Ist aber bei papiergebundenen Rechnungen genauso.😣

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo r_schnieders,

 

eine Stornorechnung, deren ursprüngliche Rechnung per E-Mail versendet wurde (ZUGFeRD-, Digitale- oder E-Rechnungen) kann nicht gedruckt werden. Weiterhin kann die Stornorechnung weder per E-Mail versendet noch in den Mandantenbestand von DATEV Unternehmen hochgeladen werden.


Anstatt eine Rechnung im System zu stornieren haben Sie die Möglichkeit, eine Rechnung mit den identischen Gebühren und Negativbeträgen oder Gebühren mit der Abrechnungsart Gutschrift zu erstellen.

 

Bei diesem Vorgehen wird eine neue Rechnung im System erstellt. Diese Rechnung erhält die nächste laufende Rechnungsnummer. Der Buchungssatz wird mit dem aktuellen Rechnungsdatum erstellt. Die Rechnung wird im Dokumentenmanagement abgelegt und kann per E-Mail an den Mandanten gesendet werden.

 

Im Feld Zusatztext, in den Grundwerten der Rechnung, können Sie entsprechende Informationen erfassen.

 

Wie bereits weiter oben schon angeführt, finden Sie weitere Informationen betreffs der Auswirkungen und Unterschiede bei Stornorechnungen im Dokument 1004449 .

 

 1003900 - Korrekturrechnung erstellen
 1003899 - Gutschriftrechnung erstellen

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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r_schnieders
Beginner
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Hallo Frau Schulz,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Es ist für mich aber nicht nachvollziehbar, wieso DATEV diese Funktion nicht ermöglicht. Bei Ihrem Vorschlag muss ich ja einen zusätzlichen Arbeitsschritt machen, der mich Zeit kostet. Ohne ZUGFeRD erstellt das System automatisch eine Storno-Rechnung, die lediglich ausgedruckt werden muss.

 

Wieso erstellt das System nicht einfach eine Storno-ZUGFeRD-Rechnung, die ich einfach per E-Mail bei Bedarf an den Mandanten verschicken kann? Oder einfach ausdrucken kann.

 

Die "Logik" macht in meinen Augen keinen Sinn und es ist umständlich hier zusätzliche Rechnungen bzw. Storno-Rechnungen zu generieren.

 

Vielleicht kann das ja mit dem nächsten Update angepasst werden. Ich halte es zumindest für eine sinnvolle Ergänzung.

 

Vielen Dank und schönes Wochenende

jjunker
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@Kerstin_Schulz 

 

nciht persönlich gegen Sie:

 

"eine Stornorechnung, deren ursprüngliche Rechnung per E-Mail versendet wurde (ZUGFeRD-, Digitale- oder E-Rechnungen) kann nicht gedruckt werden. Weiterhin kann die Stornorechnung weder per E-Mail versendet noch in den Mandantenbestand von DATEV Unternehmen hochgeladen werden."

 

Wie armselig ist das Bittte?

 

 

jjunker_0-1614591106772.png

Die Ursprungsrechung 62 wurde per E-Mail versendet. DATEV stellt sich echt hin und sagt wir machen jetzt eine Gutschrift auf? --> Das Kann und darf nicht die Lösung sein. Jedem Mandanten der mir von dem Problem erzählt würde ich dringend raten ein anderes Rechungsschreibungs programm zu nehmen.

 

Das kann technisch nicht so schwierig sein das Wort Rechnung durch Storno ersetzen zu lassen Hier ist wieder mal nach dem Motto gearbeitet worden: Es gibt einen rechtlich unbedenklichen Work around, Dann lassen wir das mal so.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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einmalnoch
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@jjunker  schrieb:

@Kerstin_Schulz 

 

Das kann technisch nicht so schwierig sein das Wort Rechnung durch Storno ersetzen zu lassen Hier ist wieder mal nach dem Motto gearbeitet worden: Es gibt einen rechtlich unbedenklichen Work around, Dann lassen wir das mal so.


Doch, es ist schwierig. Das Programm ist uralt, es kennt sich keiner mehr damit aus da die Neuerungen seit 1997 mur noch angeflickt wurden. Änderungen an der Grundkonzeption konnten schon 1998 nicht mehr vorgenommen werden (seinerzeit O-Ton des zuständigen Vorstandsmitglieds).

 

Der nächste Grund, warum DATEV da nichts mehr ändert ist KM-Next, also die neue EO im Rechenzentrum. Die Mannschaft sucht in alten Unterlagen den Code von LEA und ASP (das war früher einmal eine Datenbank im RZ auf Kennziffer - Wert Basis; ältere Kollegen kennen noch die Ausdrucke aus dem Berufsregister der Kammern, das Berufsregister wurde vielfach aus ASP verwaltet). Wenn also der Programmcode gefunden wurde geht es zurück in die Steinzeit. Denn all das, was im Werbevideo genannt ist konnte LEA schon vor 35 Jahren.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
wiewildewutz
Einsteiger
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@Kerstin_Schulz Hallo Frau Schulz,
welchen Vorschlag macht denn die Datev, eine Gutschrift möglichst pragmatisch und zeitsparend zu erstellen? @Kollegen:Ist es rechtlich einwandfrei, eine Gutschrift mit einer einzigen Position, z.B. "Gutschrift zu RG XY/2021" zu erstellen statt die gesamte stornierte Rechnung nachbauen zu müssen?

Vielen Dank für Vorschläge!
BG
Andreas Plenter

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jjunker
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@wiewildewutz gute Frage. Ich würde mal meinen das ja. So erstellt Mediamarkt ein Dokument " die Rechnungsanschrift auf der Rechnung 12345 wird mit diesem Schreiben korrigiert"

 

Warum sollte das nicht für einzelne Positionen gehen?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo wiewildewutz,

 

Sie können entweder Gebühren mit der Abrechnungsart Gutschrift anlegen oder die identischen Gebühren wie in der Ursprungsrechnung mit entsprechenden Minusbeträgen anlegen. Die Anleitungen finden Sie weiter oben im Beitrag.

 

Bei beiden Vorgehensweisen müssen Sie Gebühren manuell anlegen und entsprechende Hinweise für Ihren Mandanten ggf. im Zusatztext der Rechnung ergänzen. In Rechnungsschreibung kann keine Gutschrift automatisch auf Basis einer bereits abgerechneten Rechnung erstellt werden.

 

Eine andere Vorgehensweise kann ich Ihnen für die Rechnungsschreibung in Eigenorganisation compact und Eigenorganisation classic leider aktuell nicht anbieten. 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

 

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letzte Antwort am 26.04.2021 17:13:21 von Kerstin_Schulz
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