Hallo zusammen,
meine Frage wäre wie ich es hinbekomme bei mehreren Mandanten unsere Kanzlei als Empfangsbevollmächtigten in den Stammdaten zu hinterlegen? Hat dazu jemand eine Lösung?
Liebe Grüße
Leonie Wolf
Habt ihr denn ne Vollmacht ?
weiterhin gibt es in den Stammdaten unter "persönliche Daten" eine Tickbox, in der ein Haken gesetzt sein muss.
dort steht: "Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter"
probier ma
Hallo,
ja wir haben eine Vollmacht. Diesen haken habe ich bereits gesetzt, aber wenn ich nun z.B. eine sonstige Nachricht über DATEV ans Finanzamt schrieben möchte und dort anklicke, dass wir der Empfangsbevollmächtigte sind, dann werden dort nicht unsere daten automatisch eingetragen... Weißt du wie man das hinbekommt?
o ich würde erstmal in Stammdaten - Vollmachten schauen was da steht - oft ist das da nämlich nicht aktualisiert,
wenn du die Taste Aktualisieren drückst (falls du das Recht hast) sollte bei den Vollmachten was stehen - tut es das sollte sich in den Sonstigen Nachrichten auch Eure Anschrift befinden.
M.W. ist die gesonderte Angabe einer Empfangsvollmacht irrelevant, wenn diese via VDB erteilt und hinterlegt ist; gilt ebenso für die Steuererklärungen.
Dort ist es übrigens sogar beschrieben. Schauen Sie mal die Info an:
meinte ich ja - nur volksnaher formuliert
Vielen Dank. Aber in dem Hinweis steht ja genau das, dass die Stammdaten übernommen werden, bei uns sind jedoch alle Felder frei und der Haken ist nicht automatisch gesetzt. Obwohl in der VDB die Vollmacht hinterlegt ist...
Hmm, ab jetzt kann ich nur spekulieren, da ab 2023 bspw. in der ESt keine Angaben zu einer gesonderte Empfangsvollmacht gemacht werden können.
Ich habe im Moment einen zufälligen Fall 2023 ausgewählt und eine sonstige Nachricht geöffnet.
Öffen ich als die SoNa mit ESt ist der grüne Haken bei der EV gesetzt.
Jetzt kann ich mir nur vorstellen, dass diese Infos aus den Mandanten-Stammdaten zur Vollmacht kommt...
Das Dokument löst m.E. das Problem auch nicht wirklich Empfangsvollmacht in der ESt-Erklärung ab VZ 2023 - DATEV Hilfe-Center
@LeonieWo2907_ schrieb:Vielen Dank. Aber in dem Hinweis steht ja genau das, dass die Stammdaten übernommen werden, bei uns sind jedoch alle Felder frei und der Haken ist nicht automatisch gesetzt. Obwohl in der VDB die Vollmacht hinterlegt ist...
Das scheint aber gerade nicht das Kriterium zu sein... Die Angaben werden der Steuererklärung entnommen, obwohl da seit neuestem gar keine Angaben zur Empfangsvollmacht mehr gespeichert werden. Es scheint also nur noch das Kästchen "Beratermitwirkung" in der Steuererklärung relevant zu sein (was aber nicht gleichbedeutend mit einer Empfangsvollmacht ist) . Die Vollmachtsdatenbank wird - laut Erläuterung - gar nicht abgefragt.
Das erklärt auch, warum die sonstige Nachricht eine Leistung Steuern voraussetzt (was unschön ist).
Den haken in der Einkommensteuererklärung habe ich auch schon gesetzt.. Man kann in den Stammdaten ansonsten auch einen Empfangsbevollmächtigten als Beziehung anlegen, aber das bringt leider auch nichts..
In dem Fall würde ich tatsächlich mal eine SK aufmachen, da ich mir maximal vorstellen konnte, dass die Info aus der VDB stammt, was @Gelöschter Nutzer verneinte.
Was heißt SK ?
Sorry, einen "Servicekontakt" an die DATEV mit Schilderung des Problemes senden.
Gute Idee. Das habe ich getan.
Hallo @LeonieWo2907_ ,
wenn der Steuerberater als Empfangsbevollmächtigter hinterlegt ist, dann wird die Adresse des festgelegten Kanzlei-Mandanten gezogen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/9227750
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Margarita Ludwig
Hallo Frau Ludwig,
wie kommt der Haken dort rein ?
Ich kann mich nicht entsinnen, diesen bei der Mandanten-Anlage "proaktiv" gesetzt zu haben.
Wurde diese i.R. der Angaben in der Steuererklärung mit dem Stammdatenabgleich gesetzt?
Was geschieht ab VAZ2023, wenn die Angaben zur Empfangsvollmacht nicht mehr in der Erklärung erfolgt?
Wird der Haken ggf. gesetzt, wenn eine Vollmacht angelegt wird?
Das Dokument ist hierzu nicht erschöpfend. Vielleicht könnten Sie mich noch ein wenig erhellen; zumindest scheint das Problem der Beitragserstellerin gelöst zu sein.
@Margarita_Ludwig schrieb:wenn der Steuerberater als Empfangsbevollmächtigter hinterlegt ist, dann wird die Adresse des festgelegten Kanzlei-Mandanten gezogen.
Hallo Frau Ludwig,
das wäre ja prima, wenn nun auch der Abgleich mit der VDB erfolgen könnte. Von mir aus auch gerne manuell angestoßen.
Und warum muss dann eine (Steuer)Leistung angelegt sein, um eine sonstige Nachricht zu erstellen, wenn die Angaben zur Vollmacht (richtigerweise) aus den Stammdaten und nicht den u.U. nicht mehr aktuellen Steuerdaten gezogen wird?
Ich habe bislang noch nie in den Stammdaten diesen Eintrag gelöscht, wenn ich in der VDB eine Vollmacht gelöscht habe (da ich den Eintrag auch noch nie manuell gesetzt habe). Vermutlich kommt der aus einem Stammdatenabgleich mit den Steuerprogrammen.
Viele Grüße
Wo kann ich denn dem Mandanten den Kanzlei-mandanten zuordnen?
Ich konnte noch dieses Dokument finden: Belegnachreichung/Sonstige Nachricht: Empfangsbevollmächtigter / Abweichender ... - DATEV Hilfe-Center
In diesem wird erläutert, dass der haken in der Steuererklärung gesetzt werden muss. Dies haben wir getan, aber die Stammdaten werden trotzdem nicht automatisch übernommen.
In den Mandantenstammdaten -> Mandat unter Kanzleistrukturen (zumindest EO comfort)
Dort muss die Niederlassung und Sachgebiet eingetragen werden; diese Daten werden dann als Bevollmächtigter in der Belegnachreichung etc. eingetragen.
Wir nutzen EO classic... dort gibt es die Möglichkeit unter Debitorendaten den Mandanten der Kanzlei zuzuordnen. Dies haben wir aber auch bereits getan.
Hallo @LeonieWo2907_
vielleicht hilft das hier: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070525
MfG, F.Lange