abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechnungsschreibung: (E-) Vorschussrechnung / Leistungsdatum

10
letzte Antwort am 07.01.2025 15:22:12 von Kerstin_Schulz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
StBAB1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
622 Mal angesehen

Guten Tag,

 

in der Vorschuss (E-) Rechnung ist ein Leistungsdatum ausgewiesen, was ja bei einem Vorschuss falsch ist.

 

Sehe ich es richtig, dass dies nur durch einen beschreibenden Text wieder aufgehoben kann, also die Maschine trotz der Vorschusskennzeichnung nicht die entsprechenden Maßnahmen in der Rechnungserzeugung vornimmt? 

 

Kann ich kaum glauben, dass dies bei den neuen E-Rechnungen so vorgesehen ist und hier nicht etwas programmiert wurde.

 

Oder muss ich ein E-Rechnungsvorschussformular erzeugen, bei dem das Leistungsdatum nicht mehr sichtbar ist. Weiß der Datensatz denn dann, dass es ein Vorschuss ist?

Es kann auch sein, dass ich etwas nicht verstanden habe und ich nur eine Klarstellung der Spezialisten hier brauche. 

 

Grüße!

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 11
564 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, aktuell wird bei der E-Rechnung immer automatisch das Rechnungsdatum auch als Leistungsdatum angegeben, sofern kein Leistungsdatum erfasst wurde.

 

Voraussichtlich mit dem Service-Release am 30.12.2024 kann dieser Automatismus deaktiviert werden.

 

PS: Weiterhin kann dann auch, wenn gewünscht, der Typ "Vorschussrechnung" aktiviert werden 🙂.

 

Sie werden die Informationen über alle Neuerungen spätestens nächste Woche Freitag in DATEV MyUpdates finden.

 

Schöne Grüße und schönes Wochenende

Kerstin Schulz

Eigenorganisation compact/classic

DATEV eG

 

 

0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 11
487 Mal angesehen

Dann läßt sich die Jahresrechnung für die Nutzung einer Dienstleistung von Januar bis Ende 2025, die bereits im November 24 in Rechnung gestellt wurde, auch unfallfrei mit Leistungsdatum verbuchen? 
(Also jede ganz normale Versicherungen...)

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 11
482 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich jetzt richtig verstanden habe: Nein, ein Leistungsdatum kann nicht erfasst werden.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

0 Kudos
StBAB1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
478 Mal angesehen

Hallo Frau Schulz,

ich glaube, da könnte sich ein größeres Problem auftun.

Zum Jahresanfang schreiben vermutlich nicht nur wir Jahresvorausrechnungen, die von den Mandanten unterjährig mit gleichbleibenden Raten gezahlt werden. Hierbei wird z.B. unterstellt, dass die Leistung für die Januar-Fibu im Schnitt ca. Ende Februar erbracht wird, sodass die monatliche rate für die Fibu-Dienstleistung per Ende Februar in der kanzlei-Opos-Buchführung zum Soll gestellt wird. 

Ich sollte doch in der Lage sein, Rechnungen mit einer einwandfreien Aussage zu produzieren. Wie ist das anzustellen?

 

Zudem frage ich mich zu meiner Eingangsfrae weiterhin, was die xml-Daten eigentlich bei den Vorschussrechnungen für eine Aussage beinhalten? 

Die erzeugte E-Vorschussrechnung hat in der Kanzleibuchführung jedenfalls eine Buchung Debitor an erhaltene Anzahlungen ausgelöst, was falsch ist, da das Geld noch nicht da ist (die Vorschussrechnung war für einen Abschluss). 

 

Was ich mich ergänzend frage, wie ich den Nachweis führen kann, dass die E-Rechnung-Hinweis-Email bzw. die Datensatzübermittlung tatsächlich stattgefunden hat. Die verfügbare Auswertung dazu ist diesbezüglich ohne Aussage, denn "weiterverarbeitet" kann alles Mögliche bedeuten. 

Ich wäre für weitergehende konzentrierte Infos zu diesen Kanzleithemen wirklich dankbar.

Mfg. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 11
473 Mal angesehen

Hier sind auf mysteriöse Weise Worte verschwunden 😉

 

Das wollte ich eigentlich schreiben: Nein, ein Leistungsdatum in der Zukunft kann nicht erfasst werden.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 11
469 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn Sie die E-Rechnung als Vorschussrechnung verarbeiten, wird die Rechnung im XML-Datensatz als Vorschussrechnung (Code 326) gekennzeichnet.

 

Bei Selbstzahlern kann ich Ihnen, bezüglich einer Jahresrechnung, programmtechnisch folgendes sagen:

 

In Rechnungsschreibung kann der Schlusstext bei der E-Rechnung nicht individuell angepasst werden. Weiterhin kann der Buchungssatz einer Rechnung in Rechnungsschreibung auch nicht auf regelmäßig wiederkehrenden Buchungen aufgeteilt werden (auch nicht bei Papierrechnung und Digitale Rechnung). Ergänzende Informationen zur Rechnung können Sie im Zusatztext in den Grundwerten der Rechnung erfassen. Der Zusatztext der Rechnung wird auf der E-Rechnung angezeigt.

 

Wenn eine Rechnung verarbeitet wird, wird bei Nutzung der Schnittstelle, ein Buchungssatz erzeugt mit dem hinterlegten Konto. Wenn Sie den Buchungssatz aus Rechnungsschreibung abstellen und in der Buchhaltung einlesen, wird er entsprechend in Ihrer Kanzleibuchhaltung angezeigt.  

 

Bei Selbstzahlern könnten Sie auf eine monatliche Rechnung umstellen. Ein Leistungsdatum in der Zukunft ist nicht möglich. Sie können in der Gegenrechnung einen Leistungszeitraum angeben. Oder Sie erstellen die monatliche Rechnung erst, wenn die Leistung erbracht wurde.

 

 

Wenn eine E-Rechnung fehlerfrei verarbeitet wurde, hat DATEV E-Rechnung Service die E-Rechnung an den Mandanten gesendet bzw. bereitgestellt. In Rechnungsschreibung finden Sie die Rechnung dann unter "Abgerechnete Rechnungen" mit dem Status A.

 

Im Dokument 1071299 finden Sie einen Screenshot bei Nr. 2.2.

Informationen finden Sie auch in der Versandübersicht - Dok.-Nr. 1003083

 

Wenn die Rechnung nicht erfolgreich verarbeitet werden konnte, finden Sie die Rechnung unter "Fehlerhafte Rechnungen". Spätestens beim nächsten Start der Rechnungsschreibung werden Sie auch unter " Fehler und Hinweise " darauf hingewiesen, dass eine Rechnung nicht fehlerfrei verarbeitet und somit auch nicht an den Mandanten gesendet wurde.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

0 Kudos
StBAB1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 11
429 Mal angesehen

Guten Tag Frau Schulz,

Ihre Antwort kann ich nicht richtig deuten. 

Ist es also so, dass die Datev bei E-Rechnungen keine ordnungsgemäßen Vorschussrechnungen kann?

 


Mfg.

 

StbAB

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 11
398 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie sprachen von einer Jahresvorausrechnung. Sie können eine Jahresvorausrechnung erstellen. Daraus resultieren dann die zuvor genannten programmtechnischen Folgen.

Alternativ können Sie entsprechende Monatsrechnungen erstellen.

 

Hier finden Sie ein Vorgehen für Lastschriften beschrieben:  1003898

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

0 Kudos
MKrimmert79
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
316 Mal angesehen

Liebe Frau Schulz,

 

wo kann ich das Leistungsdatum deaktivieren?

 

Und wie kann ich das Formular Vorschuss für die E-Rechnung aktivieren?

 

Vielen Dank für die Antwort.

 

 

MfG 

 

Meike Krimmert

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 11
253 Mal angesehen

Hallo,

 

ab Rechnungsschreibung 15.4:

 

Leistungsdatum:

- In Rechnungsschreibung in der Übersicht: Kanzleidaten | Grundwerte öffnen.

- Auf Ändern... klicken.

- In der Registerkarte E-Rechnung Kontrollkästchen "Fehlendes Leistungsdatum automatisch ergänzen auf E-Rechnungen" deaktivieren.

 

Anlage Vorschuss:

- Eine Rechnung öffnen.

- Auf Grundwerte... klicken.

- In der Registerkarte E-Rechnung -> Anlage Vorschuss aktivieren.

 

Schöne Grüße 

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

Alle Neuerungen:

Eigenorganisation compact 15.4

Eigenorganisation classic 15.4

 

0 Kudos
10
letzte Antwort am 07.01.2025 15:22:12 von Kerstin_Schulz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage