Hallo, ich hoffe ich kann mich verständlich ausdrücken 🙂
Derzeit räume ich bei uns unter anderem die Altbestände auf und lösche die Mandantendaten um für uns Kosten zu sparen. Jetzt bin ich auf einen Mandanten gestoßen, der im Bereich Rechnungswesen selber bucht unter einer eigenen Beraternummer. Wie verhält es sich hier mit der Datensicherung? Sind wir dazu verpflichtet oder hat der Mandant selber Zugriff darauf und ist er dafür verantwortlich? Ich selber bin nicht berechtigt über seine Beraternummer Daten zu exportieren.
Hallo @Röhn_Steffi,
wenn die Daten auf der mandantengenutzten Beraternummer liegen und der Mandant auch durch das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft die DATEV-Kosten direkt in Rechnung gestellt bekommt, ist es erst einmal des Mandantensache.
Wenn Sie von dem Mandanten den Auftrag bekommen, Daten auf der mandantengenutzten Beraternummer zu löschen, brauchen Sie ggf. die Generalvollmacht des Mandanten ggü der DATEV.
https://apps.datev.de/beraternummern-verwalten --> betreffende Beraternummer anklicken
Dort finden Sie dann rechts unten:
Bei Beraternummern mit Vollmacht, ist dies dort entsprechend vermerkt. Mit Vollmacht können Sie dann löschen...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Einfach so tätig werden würde ich nicht, aber man kann dem Mandanten ja mal einen Hinweis auf die Kosten geben und fragen, wie er vorgehen möchte.
Vermutlich ist er sich dessen gar nicht bewusst und benötigt da Unterstützung.
@Röhn_Steffi schrieb:Sind wir dazu verpflichtet
Das kommt auf die Ausgestaltung Ihres Steuerberatungsvertrages an und ob es sich bei der Beraternummer um Leistungsverbund oder mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft handelt.